Der Komponentenansatz nach IAS 16

Bei einer Rechnungslegung nach IFRS sind nach dem Komponentenansatz die einzelnen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens in ihre wesentlichen Bestandteile aufzuteilen und jeder einzelne Bestandteil gesondert zu bilanzieren und abzuschreiben.

Der Komponentenansatz (component approach) fordert, dass alle Komponenten einer Sachanlage, die einen wesentlichen Bestandteil eines Vermögenswertes ausmachen, bei unterschiedlichen Nutzungsdauern gesondert zu bilanzieren und abzuschreiben sind (International Accounting Standard 16 – IAS 16).

Jeder einzelne Bestandteil ist nach dem Komponentenansatz dann gesondert zu bilanzieren, wenn die Nutzungsdauern der einzelnen Bestandteile unterschiedlich sind und dies wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage hat.

Als Beispiel nennt IAS 16 ein Flugzeug mit seinen Sitzen, Bordküchen und Triebwerken, die über die Lebensdauer des Flugzeuges mehrfach ausgetauscht werden. In diesem Fall sind die Sitze, Bordküchen und Triebwerke jeweils separat und anders abzuschreiben als der Rest des Flugzeuges.

Beispiele für verschiedene Komponenten nach dem Komponentenansatz

Flugzeug Gebäude LKW
  • Sitze und Bordküchen
  • Triebwerke

 

  • Mauerwerk
  • Dach 
  • Innenausbau
  • Fenster
  • Heizung
  • Fahrstuhl
  • Karosserie
  • Motor

Im Vergleich zum Handelsrecht wird durch den Komponentenansatz deutlich, dass bei einer Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) der Einzelbewertungsgrundsatz keine zentrale Bedeutung erlangt. Im Handelsrecht ist eine solche Aufteilung eines Vermögensgegenstandes wie im Beispiel des Flugzeuges nicht möglich.

Kerngedanken des Komponentenansatzes:

  • Vermögenswerte bestehen unter Umständen aus Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, die im Rahmen der Gesamtnutzungsdauer mehrmals, ggf. auch regelmäßig ersetzt werden.
  • Jede Komponente, die einen wesentlichen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) eines Vermögenswertes ausmacht, ist gesondert abzuschreiben.
  • Wird eine Komponente ersetzt, ist der Restbuchwert der Komponente als Abgang und der Einbau der neuen Komponente als Zugang darzustellen.
  • Nicht nach dieser Methode zu bilanzieren sind jedoch kleinere Instandhaltungsarbeiten (day-by-day servicing) an einem Vermögenswert.

Begriff der Wesentlichkeit beim Komponentenansatz
Wie auch öfters in anderen Standards lässt auch hier das International Accounting Standard Board (IASB) den Bilanzierenden mit einer Konkretisierung des Begriffs „wesentlich“ alleine. Dieser muss daher selbst unter Würdigung sämtlicher Umstände eine Einschätzung im konkreten Fall vornehmen.

Hinweis: In der Literatur hat sich ein Wesentlichkeitskriterium von >10% bezogen auf die Gesamtanschaffungskosten herausgebildet.

Generalüberholungen und Großinspektionen beim Komponentenansatz
Der Komponentenansatz ist nicht nur beim erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes zur differenzierten Betrachtung und Abschreibung, sondern auch bei nachträglich auftretenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Großinspektionen, Generalüberholungen, Durchführungen von Großreparaturen oder beim Austausch von Komponenten anzuwenden.

Hierbei wird der Wert, der auf die Generalüberholung, Großinspektion usw. entfällt, von den Anschaffungskosten separiert und getrennt als eigenständiger Bestandteil des Vermögenswertes bilanziert und über das jeweilige Zeitintervall (z. B. der Generalüberholung) abgeschrieben.

Beispiel: Die X-GmbH erwirbt eine Produktionsmaschine, deren Anschaffungskosten 10 Mio. Euro beträgt. Die Gesellschaft geht von einer Nutzungsdauer von 16 Jahren aus. Alle 4 Jahre ist eine Generalüberholung durchzuführen. Die Kosten der jeweiligen Generalüberholungen werden nach einer Schätzung etwa 2 Mio. Euro betragen.

Lösung: Die geschätzten Ausgaben für die Generalüberholung in Höhe von 2 Mio. Euro werden lt. Komponentenansatz bei der ersten Bilanzierung der Maschine als eigenständiger Bestandteil i.H.v. 2 Mio. Euro aktiviert und über 4 Jahre abgeschrieben. Die Maschine selber wird dann (nur noch) i.H.v. 8 Mio. Euro (10 Mio. Euro – 2 Mio. Euro) aktiviert.

Nach 4 Jahren sind die tatsächlich anfallenden Kosten der dann durchgeführten Generalüberholung zusätzlich zum Restbuchwert der Maschine zu aktivieren und erneut über 4 Jahre abzuschreiben. Die Maschine selber wird planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben, sodass sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag i.H.v. 0,5 Mio. Euro ergibt (8 Mio. Euro / 16 Jahre Nutzungsdauer).

Es muss sich hierbei um wesentliche Ausgaben handeln. Laufende Instandhaltungen und Reparaturen, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit dienen, sind auch für Komponenten nicht aktivierungsfähig und damit Aufwand der laufenden Periode.

Keine übertriebene Anwendung des Komponentenansatzes
Eine zu strenge Anwendung des Komponentenansatzes würde dazu führen, dass bspw. die Aufteilung eines Pkws in seine Komponenten (Karosserie, Elektronik, Motor, Getriebe usw.) nicht nur impraktikabel, sondern auch unverhältnismäßig wäre. Insofern ist eine übertriebene Anwendung des Komponentenansatzes abzulehnen.

Hinweise zur Anwendung des Komponentenansatzes:

  • Identifizieren Sie im ersten Schritt solche Anlagegegenstände, die unter dem Komponentengesichtspunkt zu zerlegen sind. Hierbei ist das Wesentlichkeitskriterium zur berücksichtigen (z. B. nur Anlagen mit Anschaffungskosten > 500.000 Euro).
  • Im zweiten Schritt identifizieren Sie die einzelnen Komponenten solcher Anlagegegenstände und nehmen Sie eine Einschätzung vor, ob diese vor Ablauf der Nutzungsdauer ersetzt werden.
  • Bilden Sie anschließend Gruppen von Komponenten mit einer einheitlichen Nutzungsdauer.
  • Berücksichtigen Sie regelmäßig durchzuführende Großinspektionen ebenfalls als separat zu betrachtende Komponente.