Die freiwillige Einlagensicherung in Deutschland ergänzt die gesetzliche Einlagensicherung (bis 100.000 Euro), sodass Ihre Einlagen bei privaten Banken weit über die gesetzliche Sicherungsgrenze hinaus geschützt sind. Aber auch hier gibt es Höchstbeträge, bis zu denen Ihre Einlagen gesichert sind. Bislang sind es Millionen, künftig wird es weniger sein. Lesen Sie hier, ob Sie davon betroffen sind.
Das bewirken die Sicherungsgrenzen
Beim Bundesverband deutscher Banken sind die "Nichtbankenguthaben", also die Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung bis zur Höhe der Sicherungsgrenze geschützt. Ausgenommen sind lediglich die Inhaberschuldverschreibungen einer Bank, wie beispielsweise Zertifikate. Um diesen Schutz zu ermöglichen, wird von den Banken eine jährliche Umlage erhoben, über die sich der Sicherungsfonds finanziert.
Richtwert für die Sicherungsgrenze ist das sogenannte "maßgeblich haftende Eigenkapital" der jeweiligen Bank. Weil dieses von Bank zu Bank unterschiedlich ist, ist auch die Sicherungsgrenze nicht für jede Bank gleich hoch. Auch sind viele Bankkonzerne in kleinere rechtlich selbstständige Untereinheiten aufgespalten, deren haftendes Eigenkapital daher geringer ist.
Die Sicherungsgrenze der freiwilligen Einlagensicherung besteht derzeit in Höhe von 30 Prozent dieses "haftenden Eigenkapitals" pro Kunde und Bank.
Die Sicherungsgrenzen im Beispiel
Nach eigenen Angaben beträgt die Sicherungsgrenze der Deutschen Bank Privat – und Geschäftskunden AG derzeit über 814 Millionen Euro. Dies lässt auf ein haftendes Eigenkapial in Höhe von über 2,7 Milliaren Euro schließen.
Im Vergleich dazu weist die kleinere Fürst Fugger Privatbank in ihrem Offenlegungsbericht haftendes Eigenkapital von knapp 38 Millionen aus. Die Sicherungsgrenze liegt bei 30 Prozent dieses haftenden Eigenkapitals, sodass die Sicherungsgrenze der Fürst Fugger Privatbank bei etwa 11,4 Millionen Euro pro Kunde liegt.
Bei "neuen Banken" sind es zunächst nur 250.000 Euro
Im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung ist dies der Betrag, bis zu dem die Einlagen beispielsweise bei der deutschen Bank und der Fürst Fugger Privatbank für jeden Kunden gesichert sind. Möchten Sie die Sicherungsgrenzen Ihrer Bank erfahren, so können Sie über die Seite des Bankenverbandes eine Anfrage absenden.
Beachten Sie jedoch, dass Sicherungsgrenzen bei neu in den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes aufgenommenen Banken grundsätzlich bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres, in dem Sie am Fonds mitwirken, nur eine Sicherungsgrenze von 250.000 Euro erhalten.
Herabsetzung der freiwilligen Sicherungsgrenzen
Die Banken haben eine Herabsetzung der Sicherungsgrenzen beschlossen, die ab 2015 in drei Schritten vorgenommen wird. So beträgt die Sicherungsgrenze ab dem ersten Januar 2015 noch 20 Prozent, ab dem ersten Januar 2020 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Schließlich soll die Sicherungsgrenze zum ersten Januar 2025 auf 8,75 Prozent sinken.
In Deutschland sind Banken verpflichtet, mindestens fünf Millionen Euro an Eigenkapital vorzuhalten. Trotz Herabsetzung der Sicherungsgrenzen bedeutet das, dass selbst für Kleinstinstitute eine Sicherungsgrenze von mindestens 437.500 Euro pro Kunde und Bank erhalten bleibt. Dies ist das Vierfache der gesetzlichen Einlagensicherung. Bitte beachten Sie zur Verdeutlichung folgende Tabelle:
Jahr |
Sicherungsgrenze Prozent |
Sicherungsgrenze h. Eigenkapital 5 Mio. |
Sicherungsgrenze h. Eigenkapital 20 Mio. |
2012 |
30 |
1,5 Mio. € |
6 Mio. € |
2015 |
20 |
1 Mio. € |
4 Mio. € |
2020 |
15 |
0,75 Mio. € |
3 Mio. € |
2025 |
8,75 |
437.500 € |
1,75 Mio. € |
Die Sicherungsgrenze selbst bleibt außerdem abhängig vom haftenden Eigenkapital, das in der Vergangenheit eher angestiegen ist (so beispielsweise bei der Deutsche Bank Gruppe insgesamt von fast 38 Milliarden im Jahr 2009 auf über 55 Milliarden Euro 2011 gestiegen ist).
Ein solcher Anstieg des haftenden Eigenkapitals kann eine Senkung der Sicherungsgrenze, zumindest teilweise, auffangen.
Fazit der experto.de-Redaktion: Die Herabsetzung der Sicherungsgrenzen im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung bedeutet für Anleger dann keinen Nachteil, wenn die Geldanlage bis zum 31.12.2011 getätigt oder verlängert wurde. Für diese Geldanlagen gilt bis zum vereinbarten Ablauftermin die bestehende Einlagensicherung in Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals.
Anleger, die ihre Geldanlage erst ab dem 1. Januar 2012 getätigt haben, betrifft die Herabsetzung hingegen. Die Sicherungsgrenzen werden auch für laufende Anlagen, unabhängig von der bei Abschluss geltenden Sicherungsgrenze, sinken. Dennoch bleibt auch in den nächsten Jahren ein Schutz von mindestens 437.500 Euro. Bei höheren Anlagebeträgen und langen Laufzeiten sollten Sie ab dem 1. Januar 2012 erwägen, nicht nur in der Anlage, sondern auch beim Anlageinstitut breiter zu streuen.
Lesen Sie als Übersicht unseren Artikel "Einlagensicherungsfonds: So ist Ihr Geld wirklich geschützt".