Kreditinstitute sind aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet, mindestens ein Mal im Monat über Umsätze auf dem Girokonto zu informieren (Artikel 248, Paragraf 10 EGBGB). Das muss so geschehen, dass der Kunde die Informationen "unverändert aufbewahren und wiedergeben kann". Lässt sich der Kunde die Umsätze nicht am Automaten ausdrucken oder als PDF in eine elektronische Postbox senden, müssen sie ihm in Papierform zugeschickt werden. Zahlreiche Kreditinstitute wollten sich diesen Service bezahlen lassen, unter anderem der Branchenprimus Deutsche Bank.
Keine Gebühren bei gesetzlichen Pflichten
Zusätzlich zum Porto kassierte die Deutsche Bank 1,94 Euro je Auszug. Nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VzBv) wurde diese Praxis vom Landgericht Frankfurt/ Main verboten (Az. 2-25 O 260/10). Der Grund: Generell dürfen Kreditinstitute keine Gebühren nehmen, wenn sie eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Die Deutsche Bank fügte sich und ließ das Urteil Ende Mai rechtskräftig werden. Die Frage war nun, wie die anderen Banken und Sparkassen reagieren würden. Denn bindend war das Urteil nur für die Deutsche Bank. Die anderen Institute hätten es darauf ankommen lassen können, ebenfalls verklagt zu werden.
Wie die Umfrage von experto.de jedoch zeigt, werden mittlerweile bei keiner der 25 größten Banken und Sparkassen noch Bearbeitungsgebühren erhoben. Die Commerzbank etwa schaffte die Bearbeitungsgebühren nach eigenen Angaben am 9. Juni ab, also kurz nach Rechtskraft des Urteils gegen die Deutsche Bank. Einige Banken und Sparkassen berechnen ihren Kunden für die Zwangskontoauszüge noch das Briefporto von 55 Cent je Brief, andere verzichten selbst darauf, etwa die Deutsche Bank, die Targobank oder die Hypovereinsbank.
Selbstkosten dürfen berechnet werden
Dass Selbstkosten berechnet werden, halten Verbraucherschützer für in Ordnung. "Gegen reine Portokosten ist erst einmal nichts einzuwenden", sagt Jana Brockfeld, Juristin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mitunter werden die Selbstkosten aber recht großzügig angesetzt. Die BBBank in Karlsruhe berechnet beispielsweise laut experto-Umfrage pauschal 1,50 Euro, bei den PSD-Banken werden bis zu 1,10 Euro für die zugesendeten Kontoauszüge als Selbstkosten kassiert.
GEBÜHREN |
|
|
Institut |
Gebühren |
Kosten pro |
Filialbanken |
Zwangsauszüge |
|
Deutsche |
Nein |
Keine |
Commerzbank |
Nein |
Portokosten |
Hypovereinsbank |
Nein |
Portokosten |
Santander |
Ja |
1 € |
Santander |
Nein |
Keine |
Targobank |
Nein |
Keine |
Postbank |
Nein |
Portokosten |
Direktbanken |
Postbox ist Standard für Internet-Banking |
|
ING-Diba |
Nein |
Portokosten |
Comdirekt |
Nein |
Keine |
Cortals |
Nein |
Keine |
Norisbank |
Nein |
Portokosten |
DKB |
Keine |
Keine |
1822 |
Nein |
Keine |
Sparkassen |
|
|
Berliner |
Nein |
Portokosten |
Hamburger |
Nein |
Keine |
Sparkasse |
Nein |
Portokosten |
Frankfurter |
Nein |
Portokosten |
Stadtsparkasse |
Nein |
Portokosten |
Sparkasse |
Nein |
Portokosten |
Düsseldorfer |
Nein |
Portokosten |
Volksbanken |
|
|
Sparda-Bank |
Nein |
Portokosten |
Berliner |
Nein |
Portokosten |
Sparda-Bank |
Nein |
Portokosten |
BB Bank |
Ja |
1,50 € |
Sparda-Bank |
Nein |
Portokosten |
PSD-Banken |
Nein |
0 bis 1,10 |
Quelle: experto.de, Oktober 2011 |
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Versand des Kontoauszugs
Äußerst unterschiedlich sind die Intervalle, in denen die Kunden informiert werden, wenn sie keine Auszüge ausdrucken lassen oder nicht über eine elektronische Postbox verfügen. Während die Commerzbank schon nach 24 Tagen Auszüge versendet, die Hypovereinsbank nach 33 Tagen, schickt das Gros der Anbieter erst nach 90 Tagen die Auszüge. "Für die Verbraucher wäre hier eine klare und einheitliche Linie wünschenswert", sagt die VzBv-Juristin Brockfeld. Dem Gesetz wird aber auch mit zugeschickten Auszügen erst nach drei Monaten genüge getan, denn verfügbar sind die Informationen bei allen Instituten schon deutlich früher.
Experto rät: Wenn ein kleineres, von Experto nicht befragtes Kreditinstitut über das übliche Porto hinaus noch Gebühren für Zwangskontoauszüge kassieren sollte, sollte der Verbraucher die örtliche Verbraucherzentrale informieren und das Geld zurückfordern.