Mehrere Prozesse und Gerichtsurteile belegen, dass unzulässige Gebühren bei Girokonten von einigen Banken erhoben werden.
- Kontobewegungen und Lastschriften
- Pauschale Gebühren
- Leistungen
- PINs und Ersatzbankkarten
Nicht jede Gebühr ist beim Girokonto erlaubt
Bei einem Girokonto erheben die Kreditinstitute nicht nur Gebühren für die Kontoführung. Es fallen auch Kosten für verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel für Buchungen, Ein- und Auszahlungen und besondere Entgelte an. Prinzipiell muss jedes Kreditinstitut alle Gebühren in seinem Preisverzeichnis nennen und erläutern. Stehen die Kosten für eine Dienstleistung nicht in diesem Verzeichnis, dann dürfen die Banken für die Leistung kein Geld verlangen.
Generell dürfen Kreditinstitute nur Entgelte erheben, wenn sie ihren Kunden dafür auch eine Dienstleistung erbringen. In vielen Fällen dürfen Sie eine Rückerstattung der Gebühren fordern. Dies funktioniert sogar rückwirkend. Prüfen Sie Ihr Girokonto regelmäßig und nehmen Sie alle Kosten unter die Lupe.
1. Kontobewegungen und Lastschriften
Entweder sind alle Kontobewegungen kostenlos oder Ihre Bank muss Ihnen pro Monat mindestens 5 kostenfreie Kontobewegungen gewähren. Treffen beide Bedingungen nicht zu und entstehen Ihnen Kosten durch Ein- und Auszahlungen, dann sind dies unzulässige Gebühren bei Girokonten.
Ist Ihr Girokonto nicht gedeckt und Ihre Bank führt aufgrund dessen keine Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträge aus, dann darf sie für diese Leistungen kein Geld verlangen. Die Deckungsprüfung ist keine Serviceleistung für den Kunden, sondern liegt allein im Eigeninteresse der Bank.
2. Pauschale Gebühren für jede Buchung sind unzulässig
Im Preisverzeichnis dürfen die Banken nicht für jede Buchung Pauschalgebühren verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof Anfang 2015. Ein Kreditinstitut darf keine zusätzlichen Entgelte verlangen, wenn die Zahlungsaufträge zum Beispiel falsch ausgeführt wurden.
Gibt es im Preisverzeichnis Ihrer Bank eine Klausel, in der alle Buchungen ohne Ausnahme für kostenpflichtig erklärt werden, dann ist diese ungültig. Haben Sie aufgrund einer unwirksamen Klausel Gebühren für eine Buchung bezahlt, dann haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Generell müssen Korrekturbuchungen stets kostenlos sein.
3. Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflicht müssen kostenlos sein
Unzulässige Gebühren bei Girokonten entstehen Ihnen bei allen Leistungen, die Ihre Bank aufgrund der gesetzlichen Pflicht erfüllen muss. Ändert oder verwaltet Ihre Bank Freistellungsaufträge, dann muss dies für Sie kostenlos sein. Das Gleiche gilt auch für die Löschbewilligung einer Grundschuld, einfache Auskünfte, Überwachungen einer Pfändung und die Leistungen der Kontoauflösung gehören ebenfalls zur gesetzlichen Pflicht Ihrer Bank. Wenn Ihnen für die oben genannten Leistungen Kosten entstehen, dann fordern Sie eine Rückerstattung.
4. PINs und Ersatz-Bankkarten verursachen unzulässige Gebühren bei Girokonten
Ist der Brief, in dem sich die Karte oder Ihre PIN befand, unterwegs zu Ihnen verloren gegangen, dann muss Ihnen Ihre Bank einen neuen Brief zusenden. Für die erneute Zusendung einer Girokarte oder PIN, darf die Bank keine Gebühren erheben. Diese sind nur zulässig, wenn Sie den Verlust selbst verschuldet haben.
Durch Ersatzkarten entstehen oft unzulässige Gebühren bei Girokonten. Diese können Sie aber vermeiden bzw. das Geld von Ihrer Bank zurückfordern. Wurde Ihre Bankkarte gestohlen und Sie haben den Diebstahl direkt bei Ihrer Bank gemeldet, dann sind Gebühren für eine Ersatzkarte unzulässig. Sollte Ihre Bankkarte von einem schlecht gewarteten Automaten beschädigt werden und Sie benötigen eine Ersatzkarte, dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine kostenlose Erstattung.
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