Einlagensicherungsfonds: So ist Ihr Geld wirklich geschützt

Die Finanzkrise ist zurück. Bei deutschen Sparern kommen daher wieder mulmige Gefühle auf: Wie sicher ist das Geld bei Banken, Versicherungen und Bausparkassen aufgehoben? Es gibt verschiedene Einlagensicherungsfonds und unterschiedliche Regeln je nach Institut. Unser Verbraucherportal hat in einem Special alles zusammengestellt, was Sie über den Schutz von Spareinlagen wissen sollten.

Welche Einlagensicherung und welcher Einlagensicherungsfonds greift, hängt ab vom…

  • Institut (Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Lebensversicherung)
  • Sitz (Deutschland, sonstige EU-Länder, außerhalb EU)
  • Anlage (Spareinlagen, Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen, Fremdwährungskonten)

Die Einlagensicherung für deutsche Banken baut auf der europäischen Mindestsicherung auf. Nach EU-Vorgaben müssen mindestens 100.000 Euro Spareinlagen pro Kunde geschützt sein. In unserem Beitrag über die europäische Mindestsicherung für Spareinlagen lesen Sie, was die EU vorschreibt, wie die Einlagensicherung in unseren Nachbarländern umgesetzt wurde und was im Ernstfall passieren würde.

Einlagensicherungsfonds schützt künftig weniger

Das ist für Sie besonders dann wichtig, wenn Sie bei einer ausländischen Bank Kunde sind, die keine deutsche Banklizenz hat und auch nicht freiwilliges Mitglied beim Einlagensicherungsfonds privater Banken in Deutschland ist.

Für deutsche Privat-Banken gibt es eine zweistufige Absicherung der Spareinlagen. Zunächst wird der europäische Mindestschutz gewährleistet. Freiwillig können Privat-Banken zudem dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes beitreten, der derzeit noch Spareinlagen in Millionenhöhe garantiert. Dieser Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds wird in den nächsten Jahren verringert.

Wie sieht es mit ausländischen Banken und der Einlagesicherung aus?

Ausländische Banken fallen unter die deutsche Einlagensicherung, wenn sie hier eine Banklizenz haben. Allerdings: Auch ohne deutsche Banklizenz können Sie sich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes anschließen.

Sparkassen und Volkskassen haben besondere Einlagensicherung

Für Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gibt es in Deutschland besondere Sicherungssysteme. Lesen Sie hier, wie der "Einlagensicherungsfonds" bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken funktioniert. Sonderfälle der Einlagensicherung sind auch die Bausparkassen und Lebensversicherungen, wo die Deutschen ebenfalls viel Geld gespart haben. Lesen Sie hier, wie Bausparkassen die Einlagen absichern und welche Einlagensicherung bei Lebensversicherungen greift.

Wenn Sie in ein Fremdwährungskonto investieren, sollten Sie den Artikel über Sonderregeln bei Fremdwährungskonten beachten. Und zu guter Letzt: Sollte bei Ihrem Institut tatsächlich was passieren, lesen Sie in  diesem Beitrag, wie die Entschädigung eines Einlagensicherungsfonds ablaufen würde.

Hier ein kurzer Überblick, wie Sie bei einer Geldanlage auf Nummer sicher gehen:

  1. Die Bank ist aus einem Nicht-EU-Land (z. B. Türkei, Russland)
    Prüfen Sie, ob eine Niederlassung in Deutschland oder eine freiwillige Mitgliedschaft beim Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes besteht. Wenn nichts davon zutrifft, müssten Sie klären, ob überhaupt und in welchem Umfang Spareinlagen in diesem Land geschützt sind.
  2. Die Bank ist aus einem EU-Mitgliedsland
    Sie können sich auf 100.000 Euro Sparerschutz verlassen. Die Entschädigung läuft aber über eine nationale Sicherungseinrichtung (und damit möglicherweise in einer anderen Sprache), wenn keine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland oder Mitgliedschaft beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken besteht.
  3. Die Bank ist aus Deutschland
    Sie können sich ebenfalls auf 100.000 Euro Sparerschutz verlassen. Höheren Schutz haben Sie dann, wenn die Bank dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehört. Das ist nicht bei allen deutschen Banken der Fall. Bei einer Neu-Mitgliedschaft im freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist der Schutz in den ersten Jahren auf 250.000 Euro begrenzt.