Welche Organe benötigen Sie für die Vereinsgründung?

Sie möchten einen Verein gründen? Welche Organe brauchen Sie für die Vereinsgründung? Wie muss das in der Satzung festgelegt werden? Tipps finden Sie hier.

Die Gründung eines Vereins ist schwierig. Besonders, wenn man noch keine Erfahrung damit hat. Die Satzung ist die Verfassung des neuen Vereins. Von dem zuständigen Amtsgericht einmal genehmigt, steht der Gründung nun nichts mehr um Wege. Um aber die Genehmigung zu erhalten, müssen mindestens 2 Vereinsorgane vorhanden sein: Vorstand und Mitgliederversammlung. 

Der Vorstand

Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, die alleine oder zusammen ab einer bestimmten Mehrheit geschäftsführend über den Verein entscheiden können. Ob der Vorstand zudem noch Stabsstellen beinhaltet, muss genauso wie die Anzahl und Aufgaben in der Satzung erfasst werden.

Für die Vereinsgründung gar nicht so einfach. Denn man muss einen Spagat zwischen der Verteilung von Verantwortungen und der Bürokratie machen. Müssen für eine Entscheidung viele Personen Ihre Zustimmung geben, läuft der Verein Gefahr, zu lange Entscheidungswege zu haben. Ein Risiko zum Beispiel entsteht dann, wenn der Vereins auf Grund verschiedener Meinungen im Vorstand, nicht mehr handlungsfähig ist. 

Wichtig zu erwähnen ist, dass Vorstände nicht persönlich für die Verpflichtungen haften, die sie stellvertretend für den Verein eingehen. Es sei denn, ihr Vorgehen ist krimineller Art oder grob fahrlässig.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan. Mindestens einmal im Jahr muss eine solche Mitgliederversammlung durchgeführt werden. In einigen Vereinen wird dieses Intervall auf zweimal oder dreimal im Jahr aufgestockt. Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Regel alle wichtigen elementaren Veränderungen. Zum Beispiel Satzungsänderungen. Zudem liegt die Wahl des Vorstandes ebenfalls in der Hand der Mitgliederversammlung.

Egal wie oft eine ordentliche Mitgliederversammlung auch durchgeführt wird, achten Sie darauf, dass die Einladungen form- und fristgerecht zu Ihren Mitgliedern gelangen. Was form- und fristgerecht ist, steht ebenfalls in Ihrer Satzung.

Ohne die Existenz von beiden Organen können Sie keinen Verein gründen. Achten Sie aber wie oben angesprochen schon von Anfang an auf den Spagat zwischen Verantwortung und Bürokratie. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich vorher darüber genauestens Gedanken zu machen. Eine nachträgliche Änderung ist immer viel komplizierter und kann in der Regel nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.