Treppenlift mit einem Zuschuss der Pflegeversicherung finanzieren

Sie benötigen einen Treppenlift, um in Ihrem Zuhause wohnen bleiben zu können, verfügen aber nur über begrenzte finanzielle Mittel? Sie können den Treppenlift mit einem Zuschuss der Pflegeversicherung für sich erschwinglich machen. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Artikel.

Informieren Sie sich umfassend über die unterschiedlichen Ausführungsarten eines Treppenlifts und lassen Sie sich bezüglich eines Zuschusses der Pflegeversicherung für Ihren Treppenlift von uns beraten.

Die Pflegeversicherung hat das Ziel, ältere und behinderte Personen dabei zu unterstützen, in ihren eigenen vier Wänden ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können und den Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden. Die pflegebedürftige Person soll in Ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können, nicht zuletzt, weil dies Folgekosten für Begleiterkrankungen verringert.

Den neuen Treppenlift mittels einer Pflegeversicherung finanzieren

Durch die Pflegeversicherung werden monatliche Unterstützungen abhängig von der Pflegestufe gewährt, aber auch einmalige Zuschüsse, um Ihr Wohnumfeld zu verbessern. Diese Zuschüsse gibt es ohne Eigenanteil des Pflegebedürftigen. Die Pflegeversicherung unterstützt Umbauten für ältere Bürger, die aufgrund ihrer Einschränkungen technische Unterstützung benötigen, genauso wie Maßnahmen für Pflegebedürftige, die nach einem Unfall Hilfe benötigen.

Hierzu zählen beispielsweise Opfer von Autounfällen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und Umbauten in Ihrem Eigenheim benötigen, um weiter darin wohnen zu können. Die wichtigste Voraussetzung, um Ihren Treppenlift aus der Pflegeversicherung finanziert zu bekommen, ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Für eine einzelne Maßnahme – wie zum Beispiel einen Treppenlift – zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000,- €. Kostet der Einbau Ihres Treppenlifts weniger, verfällt der restliche Betrag.

Wenn ein Treppenlift von mehreren Pflegebedürftigen genutzt wird, können die Beträge summiert werden. Das bedeutet, für einen Treppenlift kann der Zuschuss der Pflegeversicherung bei zwei pflegebedürftigen Personen im Haushalt – wenn beide einen Antrag stellen – bis zu 8.000,- € betragen. Die Mitarbeiter der Pflegekasse sind verpflichtet, Sie umfassend über die Möglichkeiten beim Bau eines Treppenlifts mit Zuschuss der Pflegeversicherung zu beraten

Arten von Treppenliften

Für Senioren wird in der Regel der Einbau eines Sitz-Treppenliftes in Frage kommen, da es ihnen ohne Hilfsmittel nicht mehr möglich ist, die oberen beziehungsweise unteren Etagen Ihres Hauses zu betreten. So soll ein Umzug in ein Pflegeheim verhindert werden. Sind Sie durch einen Unfall plötzlich durchgängig auf einen Rollstuhl angewiesen, kommt für Sie womöglich ein Rollstuhl-Plattformlift in Frage. Hiermit können Sie, ohne Ihren Rollstuhl verlassen zu müssen, in die andere Etage gelangen.

Zu beachten ist, dass die Immobilie über ausreichend Platz verfügt, um einen solchen Treppenlift einbauen zu können.

Viele Hersteller haben aufgrund der häufig älteren Eigenheime und damit beengten Platzverhältnisse auf den Treppen Treppenlifte mit klappbarer Schiene entwickelt. Mit diesen Anlagen kann auch auf einer (relativ) schmalen Treppe ein Treppenlift installiert werden. Fragen Sie Ihren Fachberater nach entsprechenden Lösungen. Häufig hat dieser auch verschiedene Tipps über das Antragsverfahren der Finanzierung und des Zuschusses des Treppenlifts durch die Pflegeversicherung parat.