Für den Treppenlift einen Zuschuss von der Krankenkasse beantragen

Der Einbau eines Treppenlifts kann zwar die Lebensqualität erheblich erhöhen, allerdings ist er mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, für den Treppenlift einen Zuschuss von der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung zu erhalten.

Ältere und behinderte Menschen haben oftmals große Schwierigkeiten dabei, eine Treppe zu bewältigen. Es ist zwar möglich, dieses Problem durch einen Treppenlift zu beheben, doch fallen dafür hohe Ausgaben an. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, für den Treppenlift einen Zuschuss bei der Krankenkasse beziehungsweise bei der Pflegeversicherung zu beantragen.

Die Voraussetzungen für die Förderung des Treppenlifts

Der Treppenlift ist ein wichtiges Hilfsmittel, um älteren Menschen oder Behinderten mehr Mobilität zu garantieren. Oftmals trägt er dazu bei, dass die älteren Menschen weiterhin in ihrer bisherigen Wohnung bleiben können, sodass kein Umzug notwendig wird. Obwohl in den meisten Fällen eine Krankheit dafür verantwortlich ist, dass die Betroffenen dieses Hilfsmittel benötigen, handelt es sich hierbei nicht um ein Heilmittel im eigentlichen Sinne. Aus diesem Grund ist die Krankenversicherung nicht für die Zuschüsse für den Treppenlift verantwortlich.

Dies ist hingegen die Aufgabe der Pflegeversicherung, die jedoch in der Regel ebenfalls von den Krankenkassen angeboten wird. Wenn Sie einen Zuschuss für den Treppenlift beantragen wollen, müssen Sie sich daher an Ihre Pflegeversicherung wenden. Für die Förderung des Einbaus des Treppenlifts gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. Insbesondere die Pflegestufe spielt hier eine wichtige Rolle.

Um für den Treppenlift Zuschüsse zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie mindestens in Pflegestufe 1 eingeteilt wurden. Darüber hinaus ist eine Förderung möglich, wenn Sie in Pflegestufe 0 eingeteilt wurden und gleichzeitig eine Demenz vorliegt.

Weitere Details zum Zuschuss für den Treppenlift

Wenn Sie für den Einbau Ihres Treppenlifts eine Förderung beantragen wollen, zählt dies in den Bereich der Verbesserung des Wohnumfelds. Wie hoch die Zuschüsse hierfür sind, hängt stets von der Pflegestufe ab. Es gilt dabei zu beachten, dass die Zuschüsse pro Person fällig werden. Wenn beispielsweise bei einem Ehepaar beide Partner pflegebedürftig sind, ist es möglich, für beide Personen den entsprechenden Zuschuss zu beantragen, selbst wenn nur ein einziger Treppenlift installiert wird.

Die Verbesserung des Wohnumfelds wird von der Pflegeversicherung nur ein einziges Mal gewährt. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, neben dem Treppenlift noch weitere Maßnahmen durchzuführen, ist es sinnvoll, diese gemeinsam zu beantragen.

Fazit: Wenn Sie einen Treppenlift benötigen, ist es möglich, bei der Pflegeversicherung Zuschüsse dafür zu beantragen. Ob Sie eine Förderung erhalten und wie hoch diese gegebenenfalls ausfällt, hängt in erster Linie von Ihrer Pflegestufe ab. In vielen Fällen ist es auf diese Weise trotz geringer Ersparnisse möglich, dieses kostspielige Projekt umzusetzen und sich so die Fortbewegung im Alltag auf erhebliche Weise einfacher zu machen. Fragen Sie daher stets bei Ihrer Pflegeversicherung nach, ob Sie für Ihren Treppenlift einen Zuschuss erhalten.