So verhalten Sie sich bei einem Vergewaltigungsvorwurf richtig

Das richtige Verhalten beeinflusst den Fortgang des Strafverfahrens maßgeblich

Wie verhalten bei Anschuldigung der Vergewaltigung? Diese Frage stellt sich kaum jemand im Alltag. Steht ein solcher Vorwurf im Raum, ist der Schreck bei den Betroffenen groß.

Vergewaltigung gilt nach dem deutschen Strafgesetzbuch als Verbrechenstatbestand und wird im Regelfall mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet, das Höchstmaß liegt bei 15 Jahren. Je nach Art des Tatvorwurfs sind deutlich höhere Mindeststrafen möglich. Wem die Staatsanwaltschaft vorwirft, bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet zu haben, geht beispielsweise für mindestens fünf Jahre hinter Gitter. Bei diesem Strafmaß ist der Antritt der Haftstrafe in jedem Fall obligatorisch, eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kommt nicht mehr infrage.

Der beste Ratschlag ist deshalb, sich stets so zu verhalten, dass ein Vergewaltigungsvorwurf erst gar nicht aufkommt und ein Nein des (potenziellen) Intimpartners zu akzeptieren.

Dennoch passiert es gelegentlich, dass der Vorwurf zu Unrecht erhoben wird. Nicht zwangsläufig bedeutet dies, dass das Opfer lügt. Möglich ist auch, dass sich die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen über die Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen unterscheidet.

Kennen Sie Ihre Rechte

Im deutschen Strafrecht gilt: Die Justiz muss Ihnen eine strafbare Handlung nachweisen. Ist das Gericht nicht vollumfänglich von Ihrer Schuld überzeugt, sind Sie nach dem Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten freizusprechen.

In vielen Fällen stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, ohne dass es zu einer Anklage kommt. Ein öffentliches Gerichtsverfahren bleibt Ihnen erspart.

Besteht gegen Sie der Vorwurf der Vergewaltigung, muss die Polizei Sie darüber informieren. Dies geschieht normalerweise im Rahmen eines Vernehmungstermins. In schweren Fällen erhalten Beschuldigte erst bei ihrer Festnahme Kenntnis von einem gegen sie eingeleiteten Verfahren.

Es ist ratsam, sich zu den erhobenen Vorwürfen nicht zu äußern. Wenngleich Sie davon überzeugt sind, nichts Falsches getan zu haben, kann eine unbedachte Einlassung gegenüber der Polizei Nachteile für Sie haben. Da ein Vergewaltigungsvorwurf schwerwiegende Folgen haben kann, stehen Sie in einer Vernehmungssituation unter erheblichem Druck.

Schweigen Sie zum Vorwurf

Auch wenn es schwerfällt und Sie sich entlasten möchten: Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht und nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Hat das zuständige Amtsgericht einen Haftbefehl angeordnet, ist die Justizvollzugsanstalt verpflichtet, Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger zu gewähren.

Lassen Sie sich von den Polizeibeamten nicht dazu überreden, zur Sache auszusagen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben.

Befinden Sie sich auf freiem Fuß, dann nehmen Sie keinen Kontakt zum Opfer oder anderen Zeugen auf. Dies können Staatsanwaltschaft und Gericht als Versuch Ihrerseits werten, die Tat zu verdunkeln, was einen Haftbefehl nach sich ziehen kann.

Beim Vorwurf der Vergewaltigung auf den Anwalt vertrauen

Beim Vorwurf der Vergewaltigung erhalten Sie von Ihrem Strafverteidiger fachkundigen Rat. In den meisten Fällen rät er Ihnen, sich nicht zur Tat einzulassen. Steht das Ermittlungsverfahren vor dem Abschluss, kann er Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. In dieser sind alle Feststellungen zum Tatvorwurf dokumentiert. Auf Grundlage dieser Kenntnisse lassen Sie sich gegebenenfalls – nach Absprache mit dem Rechtsanwalt – zu den Vorwürfen ein.

Fazit – bei einem Vergewaltigungsvorwurf einen Rechtsanwalt kontaktieren

Vergewaltigungsvorwürfe wiegen schwer, da sie zu langen Freiheitsstrafen und einem Verlust der persönlichen Reputation führen können. Besteht ein entsprechender Vorwurf gegen Sie, nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Berufen Sie sich bei der Polizei auf Ihr Schweigerecht.

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