Etwa alle drei bis fünf Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Der materielle Schaden pro Jahr beläuft sich auf ca. 500 Millionen Euro. Weit mehr macht den Betroffenen aber die Verletzung der Privatsphäre und das Unsicherheitsgefühl zu schaffen: Neben dem Verlust von unersetzbaren Dingen, an denen Ihr Herz hing, fühlen Sie sich zu Hause nicht mehr sicher, leiden unter Einschlafstörungen und Albträumen.
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80 % aller Einbrüche finden zwischen 9 und 15 Uhr statt, wenn Sie bei der Arbeit oder beim Einkaufen sind. In Ferienzeiten ist die Einbruchsquote besonders hoch.
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Etwa 50 % der Täter dringen über Fenster, Terrassen- oder Balkontüren ein sowie bei Einfamilienhäusern auch durch schlecht gesicherte Kellerfenster, -lichtschächte und -türen. Die andere Hälfte wählt den Weg durch die Eingangstür.
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Vertrauen Sie nicht auf die Annahme: Bei mir gibt es nichts zu holen. Das weiß der Einbrecher nicht vorher. Im Gegenteil: Wenn er nichts findet, könnte er aus Wut Ihre Einrichtung demolieren.
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Ihr Namensschild: Schreiben Sie zwei Namen, z.B. zusätzlich den Mädchennamen Ihrer Frau, darauf. Der Täter vermutet mehrere Parteien und damit ein höheres Risiko, gestört zu werden.
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Die Klingel: Schalten Sie sie aus, wenn Sie weggehen. Der Täter kann nicht testen, ob Sie anwesend sind.
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Das Telefon: Lassen Sie sich nicht im Telefonbuch eintragen. Der Täter kann nicht per Anruf testen, ob jemand zu Hause ist.
Sichern Sie sich die Hilfe Ihrer Nachbarn, wenn Sie längere Zeit nicht zu Hause sind. Vereinbaren Sie folgende Punkte:
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Täglich nach dem Haus/der Wohnung sehen, dabei Briefkasten leeren, Werbematerial entfernen.
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Rollläden tagsüber hochziehen, abends Licht machen, ab und an Radio einschalten. Alternative: Zeitschaltuhren installieren, die diese Aufgaben übernehmen.
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Mülltonnen mitbenutzen und wie gewohnt an die Straße stellen.
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Falls Schnee liegt: fegen, aber auch Spuren zur Haustür machen.
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Falls Sie einen festen Parkplatz haben: ab und an dort das Nachbarauto parken
Bei Einbruch muss die Hausratversicherung nicht zahlen, wenn Sie z.B. grob fahrlässig gehandelt haben oder Ihre Pflichten vernachlässigt haben. Beachten Sie deshalb:
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Zahlen Sie Ihre Beiträge stets rechtzeitig. Tipp: Eine Einzugsermächtigung
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Melden Sie den Einbruch sofort der Polizei und der Versicherung.
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Ein Polizeiprotokoll ist bei Einbruch und Diebstahl unerlässlich. Pflicht ist auch eine so genannte Stehlgutliste mit entwendeten Gegenständen, die Sie unverzüglich anfertigen und der Polizei vorlegen müssen. Ein Kölner, der sie erst 7 Wochen nach der Tat abgab, bekam seinen Schaden wegen Pflichtverletzung nicht erstattet (Urteil OLG Köln, Az.: 9 U 41/00).
Tipp: Fertigen Sie eine Liste mit Ihren Wertgegenständen an, möglichst mit Fotos. Dies erleichtert die Abwicklung und Fahndung der Polizei.
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Ergreifen Sie nach einem Einbruch Maßnahmen, um den Schaden nicht noch größer werden zu lassen, z. B. Sicherung von defekten Türen oder Fenstern.
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Machen Sie alle Angaben zum Schaden vollständig und wahrheitsgemäß.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsumfang, melden Sie Veränderungen, damit Sie nicht unterversichert sind. Spezielle Tarife können Sie davor schützen.