Patientenverfügung – was sollten Sie beachten?

Der Paragraf 1901aAbs.1BGB regelt die Patientenverfügung gesetzlich. Darin können Sie klar bestimmen, welche Operationen und Heilbehandlungen bei Ihnen durchgeführt werden dürfen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. In der Patientenverfügung können Sie auch erläutern, welche Maßnahmen Sie im Krankheitsfall strikt ablehnen.

Tipp: Kostenlose Muster für die Patientenverfügung gibt es zum Beispiel unter diesem Link:

Was sollten Sie beachten, damit eine Patientenverfügung wirksam ist?

  • Eine Patientenverfügung muss immer schriftlich erfolgen. Allerdings muss sie nicht handschriftlich verfasst sein. Das Datum und die Unterschrift sind jedoch notwendig.
  • Sollten Sie krankheitsbedingt, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, die Patientenverfügung nicht mehr selbst unterschreiben können, rate ich Ihnen, einen Notar hinzuziehen, der das Dokument beglaubigt.
  • Sie können die Patientenverfügung jederzeit widerrufen.
  • Eine notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung ist im Normalfall nicht notwendig.

Tipp: Damit die Patientenverfügung auch wirklich Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie sie klar formulieren. Oft rätseln Ärzte, Pflegepersonal und Betreuer darüber, was der Patient, der sich nicht mehr selbst klar äußern kann, mit seinen schriftlichen Niederlegungen in der Patientenverfügung
gemeint hat. Betreuungsgerichte müssen dann in unklaren Fällen entscheiden, welche Maßnahmen beim Patienten durchgeführt werden dürfen und welche unterbleiben müssen.

Wo finden Sie Hilfe beim Ausfüllen der Patientenverfügung?

Die Lebensumstände eines Menschen ändern sich fortwährend. So ist es auch mit dem Gesundheitszustand. Wenn Sie wissen, dass Sie schwer erkrankt sind, werden Sie in Ihrer Patientenverfügung vermutlich andere Kriterien berücksichtigen, wie in gesunden Zeiten. Deshalb ist es besonders wichtig, die Patientenverfügung regelmäßig dem Gesundheitszustand anzupassen.

Wichtig vor dem Ausfüllen der Patientenverfügung ist eine gute Beratung, die Sie vor allem von medizinischem Fachpersonal erhalten können. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über Ihre Patientenverfügung. Er kennt Ihre Erkrankungen und kann Sie dementsprechend auch beraten. Auch Informationsveranstaltungen klären Patienten über die Patientenverfügung auf.

Wo sollten Sie die Patientenverfügung hinterlegen?

Denken Sie bitte daran, dass die Patientenverfügung im Notfall schnell gefunden werden muss. Hinterlegen Sie sie bei einem nahen Angehörigen, bei einem engen Freund/Freundin, bei Ihrem behandelnden Arzt, beim Pflegepersonal oder Betreuer. Es gibt auch die Möglichkeit, die Patientenverfügung an einer bundesweiten gemeinnützigen Hinterlegungsstelle zu deponieren.

Tipp: Schreiben Sie eine Hinweiskarte, wo Sie Ihre Patientenverfügung hinterlegt haben.