Überzeugen Sie Ihre Bewohner von einer Patientenverfügung

Warten Sie also nicht, bis Sie feststellen, dass nichts geregelt ist, und das "Drama" dann unbeeinflussbar seinen Lauf nimmt. Regen Sie Ihre Bewohner an, ihre Angelegenheiten zu regeln, solange sie es noch können.

Tipp: Sie können Ihr eigenes Interesse an einer Patientenverfügung des Bewohners sogar in eine Serviceleistung "verpacken".

Bringen Sie die Patientenverfügung über die Angehörigen zur Sprache
Bieten Sie Ihren Bewohnern und deren Angehörigen Beratung und Hilfestellungen zur Abfassung einer Patientenverfügung an. Das Thema "Vorsorge für den Fall der mangelnden Entscheidungsfähigkeit" ist sehr sensibel. Oft neigen gerade ältere Menschen dazu, dieses Thema "auf später" zu verschieben. Am ehesten erreichen Sie bei diesem Thema bei Älteren etwas über die Angehörigen. Denn in der Regel haben auch die Angehörigen ein großes Interesse daran, zu wissen, welche Behandlungen ihre Angehörigen wünschen oder ablehnen.
Hinweis: Um keine unerlaubte Rechtsberatung, die Anwälten vorbehalten ist, durchzuführen, sollten Sie sich bei der Unterstützung Ihrer Bewohner auf allgemeine Informationen und allenfalls praktische Hilfestellungen, z. B. Bereitstellung von Informationsmaterial, beschränken. Hüten Sie sich vor konkreten Formulierungshilfen.
Veranstalten Sie einen Informationsabend zur Patientenverfügung
Der Vorteil einer Informationsveranstaltung besteht darin, dass die Teilnehmer an dem Thema bereits interessiert sind. Das heißt, Sie können sicher sein, dass Sie bei den Zuhörern "offene Türen einlaufen". Zudem können Sie darauf bauen, dass Sie Ihre Bewohner nicht selbst motivieren müssen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden das die Angehörigen Ihrer Bewohner selbst übernehmen. So kann Ihnen auch nicht unterstellt werden, dass Sie Ihre Bewohner "nötigen", eine Patientenverfügung zu verfassen.
1. Schritt: Suchen Sie einen Referenten
Die Informationsveranstaltung sollte jemand durchführen, der sich mit dem Thema gut auskennt. Der Referent sollte auch bereit sein, nach seinem Vortrag spezielle Fragen der Zuhörer zu beantworten. Viele Betreuungsvereine bieten kostenlose Beratungen zum Thema Patientenverfügung an. Setzen Sie sich mit einem regionalen Betreuungsverein, z. B. der Diakonie oder Caritas, in Verbindung, und fragen Sie dort, ob ein Referent für Ihre Veranstaltung zur Verfügung steht.
Sie können sich auch an die für Sie zuständige kommunale Betreuungsbehörde wenden. Sollte der Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde keine eigenen Referenten haben, kann Ihnen dort sicher ein Referent aus Ihrer Region genannt werden, den Sie ansprechen können.
2. Schritt: Laden Sie Bewohner, Angehörige und Interessenten ein
Das Thema Patientenverfügung interessiert sicher nicht nur Angehörige und Bewohner Ihrer Einrichtung. Erstellen Sie ein Plakat (mindestens DIN A3), das Sie in Ihrer Einrichtung und z. B. auch in Ihrer benachbarten Pfarrei aushängen, um auf Ihre Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Wenn Sie sich viele Besucher wünschen, können Sie auch eine Pressemitteilung an Ihre regionale Zeitung faxen. Die Angehörigen Ihrer Bewohner sollten Sie unbedingt persönlich, am besten per Brief, einladen. Um sie eindringlich anzusprechen, sollten Sie das Problem "mangelnde Einwilligungsfähigkeit" in Ihrem Brief konkret ansprechen.
3. Schritt: Sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf
Beauftragen Sie z. B. Ihren Hausmeister, den Veranstaltungsraum für den Termin vorzubereiten, also genügend Stühle und ein Rednerpult aufzustellen.