Ob es sich um Krebs im Endstadium handelt oder um einen schweren Verkehrsunfall: Wessen Schmerzen kaum noch gelindert geschweige denn geheilt werden können, dessen Leben wird oftmals künstlich verlängert. Dann stellt sich die Frage, ob dies noch dem Patientenwillen entspricht. Antworten geben letztlich Ärzte. Denn sie sind berufsbedingt „dem Leben verpflichtet“. Sie müssen Menschen am Leben erhalten, solange das eben unter medizinischen Gesichtspunkten möglich ist.
Weder Ärzte noch Angehörige haben in Deutschland das Recht „direkte“ Sterbehilfe zu leisten und lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden. Hingegen ist die so genannte „indirekte“ Sterbehilfe möglich. Darunter fallen Maßnahmen wie das Verabreichen von besonders starken Schmerzmitteln, ohne die der Patient sehr leiden müsste. Es können aber auch Medikamente gegeben werden, die dazu führen, dass der erlösende Tod früher eintritt.
Mit einer Patientenverfügung erleichtern Sie den Ärzten ihre Arbeit. So können Sie sich quälende Behandlungen ersparen und genau festlegen, in welcher Situation Sie bestimmte Maßnahmen nicht mehr wünschen. Lassen Sie sich von der Bezeichnung „Patiententestament“ nicht irritieren. Es wird als Begriff für die Patientenverfügung verwendet und hat die gleiche Bedeutung. Jedenfalls wird mit einer solchen Erklärung nichts vererbt.
Ziehen Sie Ihren Arzt für die Patientenverfügung zu Rate
Bei Ihrer Patientenverfügung kommt es darauf an, dass Sie sich über die medizinische Tragweite in aller Ruhe hinreichend informiert haben. Dazu müssen Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sein („uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit“).
Tipp: Unabhängig von Alter und Krankheit sollten Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung auf jeden Fall Zeugen hinzuziehen. So vermeiden Sie Streit, ob tatsächlich volle Geschäftsfähigkeit bestand.
Ihre Kenntnis von der Bedeutung dokumentieren Sie am besten, indem Sie Ihre Verfügung selbst handschriftlich verfassen. Zu einzelnen Verfügungen rate ich Ihnen, mit einem Arzt Ihres Vertrauens zu sprechen. Klären Sie dann nicht nur medizinische Fragen, sondern auch Randfragen wie zur angemessenen Pflege und dergleichen. Denn mit diesen Themen befassen sich Ärzte alltäglich. Einige Krankenkassen übernehmen sogar die Beratungskosten.
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung aufschreiben, sollten Sie darauf achten, so gründlich und ausführlich wie möglich zu formulieren. Denn nur dann neigen die Ärzte dazu, Ihrem Willen ohne Hinzuziehen des Vormundschaftsgerichts zu folgen. Ist nämlich eine Patientenverfügung zu ungenau, darf der Arzt diese nicht nach seiner Ansicht interpretieren und entsprechende Behandlungsmaßnahmen einleiten.
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