Bereits jeder Zehnte in Deutschland hat in einer Patientenverfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn er sich in einer Situation nicht mehr äußern kann. Worauf Sie bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung achten sollten, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie überhaupt eine Patientenverfügung verfassen möchten. Auch ohne die ausdrückliche Erklärung auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, können Ärzte heute die Verlängerung eines nicht mehr aufhaltbaren Sterbens beenden. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Vormundschaftsgericht im Falle des Verlustes Ihrer Willens – und Entscheidungsfähigkeit einen rechtlichen Begleiter für Sie bestellt, der diese Entscheidung an Ihrer Stelle fällen muss.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihrem Willen gemäß gehandelt wird, müssen Sie eine möglichst konkrete Verfügung verfassen. Die Formulierungen sollten sich auf bestimmte Behandlungssituationen und -maßnahmen beziehen, damit kein Spielraum bei der Auslegung Ihrer Patientenverfügung bleibt. Daher sollten Sie sich fachkundigen Rat, zum Beispiel von Ihrem Hausarzt, einholen. Achten Sie darauf, dass Sie für jede denkbare Situation die Therapiemaßnahmen festlegen, wie Maßnahmen zur künstlichen Ernährung oder zur Schmerztherapie.
Falls Ihr Arzt eine Beratung ablehnt, finden Sie auch im Internet eine Standard-Patientenverfügung, die die gängigsten Anwendungssituationen bereits abdeckt. Für 30 Euro können Sie unter:
https://www.patientenverfuegung.de/standard/
mit Textbausteinen Ihre Verfügung zusammenstellen und ausdrucken.
Hier einige Punkte, die unter keinen Umständen in der Verfügung fehlen sollten:
– Name und Anschrift- Ihr aktueller Gesundheitszustand
– für welche Situationen soll die Verfügung gelten – gewünschte Behandlungsbegrenzungen
– Behandlungen, die erfolgen sollen- Ort, Datum, Unterschrift