Pflege von Gläubigen: Anhänger der Christengemeinschaft

Das Christentum ist eine Religionsform, die viele Spaltungen erlebt hat und eine ganze Reihe von Untergruppierungen kennt. Die Christengemeinschaft ist eine solche selbstständige christliche Glaubensgemeinschaft, die seit 1922 existiert. Was bei der Christengemeinschaft im Zentrum der Gläubigkeit steht und was Sie bei der Pflege beachten sollen, erfahren Sie hier.

Die Christengemeinschaft geht auf Rudolf Steiner zurück. Manchen ist er als Gründer der Waldorf-Schulen bekannt.

Rudolf Steiner als Gründer der Christengemeinschaft

Seine Sicht des Menschen hat auch die Theologie des Christentums beeinflusst und so zu dieser religiösen Gemeinschaft geführt. In ihr wird die Existenz Jesus als Menschwerdung Christus, als Christus-Tat und entscheidendes Ereignis der Menschheitsgeschichte, erachtet. Da Christus Mensch wurde und durch seinen Tod und seine Auferstehung die Menschheit erlöste, kann jeder Mensch, der bewusst die Verbindung zu ihm sucht, diese auch finden.

Aus diesem Grund steht die "Menschen-Weihehandlung" im Zentrum des sakramentalen Lebens der Christengemeinschaft. Nach Auffassung der Gemeinschaft wird ein Mensch erst im eigentlichen Sinne zum Menschen durch die Hilfe von Christus. Die Hilfe Christi wird jedem zuteil, der ihn sucht, erkennt und ihm folgt. Als Offenbarungsquelle dient der Christengemeinschaft das Neue Testament.

Bei Gläubigen der Christengemeinschaft in der Pflege zu beachten

  • Hinsichtlich der Ernährung gibt es in der Pflege keine Besonderheiten zu beachten.
  • Besonderes Verhältnis zur Krankheit: Angehörige der Christengemeinschaft erachten Krankheit als Teil des Lebens, der ganzheitlich gewertet wird. Besuche von Pfarrern der Gemeinde gehören ebenso selbstverständlich dazu wie Besuche von Heileurythmisten.
  • Beachten Sie die wichtigsten religiösen Feiertage: Der Sonntag wird als ein Tag der besonderen Anbetung begangen, da er als Tag der Auferstehung Christi gilt. Daneben stehen, wie allgemein im Christentum üblich, Weihnachten, Ostern und Pfingsten im Zentrum.
  • Bei einer Geburt zu beachten: Sollte das Leben eines Neugeborenen in Gefahr sein, so sollte eine Taufe vorgenommen werden. Diese kann, sofern keine Pfarrerin oder kein Pfarrer erreichbar ist, von jedem christlich gläubigen Menschen vollzogen werden. Wichtig ist die Form der Nottaufe: Drei Mal den Kopf des Kindes mit Wasser begießen und sprechen: "(Name des Kindes) ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen".
  • Beachten Sie im Sterbefall: Angehörige der Christengemeinschaft bewerten das Sterben als Prozess und sie möchten diese Lebensphase bewusst er- und durchleben. Hier sollte mit der Person gesprochen werden – informieren Sie über ein bevorstehendes Ableben des Patienten und sorgen Sie ggf. dafür, dass Medikamente so verabreicht werden, dass die betroffene Person den Sterbevorgang bewusst erleben kann. Als Begleitung wird oft eine Pfarrerin oder ein Pfarrer gewünscht. Fragen Sie nach einer Patientenverfügung, da manche Angehörige der Christengemeinschaft eine "Christliche Patientenverfügung" ausgefüllt haben.
  • Eine besondere Sterbebegleitung ist nicht vorgeschrieben: Jedoch gilt die "letzte Ölung" als Ritus, welcher dem Sterbenden hilft, sich aus dem irdischen, körperlichen Dasein zu lösen und in das leibfreie geistige Dasein überzugehen. Sorgen Sie ggf. dafür, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin diesen Ritus durchführen kann. Weisen Sie die Angehörigen ggf. darauf hin, dass diese die verstorbene Person selbst waschen und ihr getragene Kleidung anziehen dürfen.
    Im Aufbahrungsraum sollte ein Kreuz hängen und Kerzen sollten aufgestellt sein. Meist möchten Angehörige der Christengemeinschaft drei Tage lang für ihre Toten Totenwache halten.
  • Obduktion oder Organspende sind möglich: In den Vorstellungen der Christengemeinschaft existieren keine Vorschriften, welche einer Obduktion oder einer Organspende im Wege stehen. Auch hinsichtlich diesbezüglicher Fragen sollten Sie nach eine eventuell vorhandenen Christlichen Patientenverfügung oder einer allgemeinen Patientenverfügung fragen.