Indexzertifikate – BGH-Urteil gibt Ihnen Sicherheit

Das Agieren an der Börse kann für Sie als Anleger gefährlich werden. Aber auch die Banken sichern sich gegen Risiken ab. Daher verlangen Sie von Ihnen für spekulative Anlagen die Termingeschäftsfähigkeit. Bislang galt diese Regelung auch für Indexzertifikate. Doch damit ist jetzt Schluss. Indexzertifikate gelten zukünftig als Anlage und nicht als Spekulation. Möglich wurde diese neue Sicherheit bei Indexzertifikaten durch ein BGH-Urteil.
Indexzertifikate – Das BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 13. Juli 2004 (Aktenzeichen: XI ZR 178/03) zu Indexzertifikaten höchstrichterlich festgestellt: Beim Erwerb von Indexzertifikaten handelt es sich nicht um Börsentermingeschäfte. Ein Anleger, der Verluste mit Indexzertifikaten von seiner Depotbank zurückgefordert hatte, scheiterte damit in letzter Instanz.

Hoffentlich verabschieden sich jetzt die Banken von der Praxis, für Geschäfte mit Indexzertifikaten und ähnliche Wertpapiere die Termingeschäftsfähigkeit zu verlangen.

Das Wertpapiergesetz
Geregelt ist dies im § 37 d des Wertpapiergesetzes (WpHG). Bestätigt wurde hingegen vom BGH die Pflicht der Banken, die "Anleger beim Erwerb von Aktien oder Indexzertifikaten auf Abweichungen von zuvor erklärten Vorstellungen hinsichtlich der allgemeinen Anlageziele hinzuweisen" (§ 31 WpHG).
Das klingt etwas hölzern, ist für Sie als Anleger aber ganz wichtig. Denn die Bank muss Sie im Vorfeld des Kaufs darüber aufklären, dass die empfohlenen Indizes auch fallen können. Es gibt natürlich auch den positiven Fall: Der Index kann sich auch erheblich besser als zuvor prognostiziert entwickeln. Auch das ist eine Abweichung vom allgemeinen Ziel.
Indexzertifikate besser als ihr Ruf
Nach der Definition sind Indexzertifikate wertpapierrechtliche Schuldverschreibungen. Dabei verpflichtet sich der Emittent, bei Fälligkeit einen Betrag zu zahlen, der dem Indexstand entspricht. Dafür zahlen Sie als Anleger beim Kauf des Indexzertifikats einen am aktuellen Indexstand ausgerichteten Preis.
Da sich das Zertifikat grundsätzlich parallel zum Index entwickelt, partizipieren Sie als Anleger an den Veränderungen des Index im Verhältnis 1:1.
Indexzertifikate sind als Depotbeimischung eine sinnvolle Ergänzung. Vom Chance-Risiko Profil sind diese speziellen Indexzertifikate sowieso eher ein Anlageinstrument und kein Spekulationsobjekt.