Glasbruch-Versicherung: Diese Police sollten Sie wörtlich nehmen

Kaum eine Police ist so umstritten wie die Glasbruch-Versicherung. Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten (BdV) halten sie für überflüssig; Versicherer wie die Gothaer verweisen darauf, dass der Kunde sich für wenig Geld großen Frust wegen Scherben ersparen kann. In jedem Fall sollte Ihnen bei Vertragsschluss klar sein, welche Glasschäden im Ernstfall ersetzt werden – und welche nicht.

Wer mal aufmerksam durch sein zu Hause geht, der wird feststellen, wie gläsern das Leben sein kann. Das fängt beim Glas der Wanduhr und der Bilderrahmen an, reicht über Fenster und Türen bis hin zum Ceranfeld im Herd. Nicht zu vergessen: der Glastisch im Wohnzimmer, die Vitrine, die Blumenvasen, die Gläser im Schrank, vielleicht ein Aquarium.

Ein häufig anzutreffender Irrtum besteht darin, all dieses Glas sei über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert. Einen Schutz gibt es zwar, allerdings in der Regel nur für Schäden als Folge von einem Brand oder einer Explosion.

Wenn es aber scheppert, weil Durchzug die Wohnzimmer-Tür ins Schloss krachen ließ, oder weil der Kerzenständer auf den Glastisch gefallen ist, hilft nur eine Glasversicherung. Sie kann bei den meisten Gesellschaften zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden; außerdem ist ein reiner "Solo-Vertrag" möglich.

Glasbruch-Versicherung mit "Allgefahren-Deckung"

Die Prämie richtet sich zum Beispiel bei einer Wohnung nach der
Wohnfläche. Bei 100 Quadratmetern sind etwa 50 Euro im Jahr zu
veranschlagen. Da ein Scherbenhaufen, etwa bei einer beschädigten
Vitrine, schnell einige Hundert Euro Entschädigung bedeuten kann, sei
das nicht zu viel verlangt.

Meinen die Versicherer und verweisen zudem
darauf, dass es sich um eine so genannte "Allgefahren-Deckung" handelt.
Anders als sonst üblich werden also nicht die versicherten Risiken
einzeln aufgezählt, sondern es gilt: Egal, aus welchem Grund das Glas
kaputt geht, der Schaden ist generell versichert (es sei denn, es
handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Das gilt selbst dann, wenn ein Besucher den Glasbruch verursacht hat. Zwar haftet er generell dafür, aber wer möchte schon einen eventuell guten Freund in Anspruch nehmen? Insbesondere dann, wenn keine Privat-Haftpflichtversicherung besteht oder die Privat-Haftpflichtversicherung nicht für Glasschäden aufkommt.

Das gilt insbesondere für Mieter: Haben sie ein Fenster in der Wohnung beschädigt, haften sie dafür gegenüber dem Vermieter. Die Haftpflicht-Versicherung hilft laut einer üblichen Klausel nicht, wenn der Mieter sich besonders versichern könnte  – und das könnte er eben mit einer Glasbruchversicherung.

Allgefahren-Deckung heißt aber nicht, dass jedes Glas versichert ist. Hohlgläser (z. B. eine Vase), Geschirr, Lampen oder Handspiegel sind gar nicht versicherbar; Aquarien/ Terrarien oder etwa Ceranfelder in der Küche kosten bei vielen Anbietern einen Aufpreis. Das gilt ebenso für Scheiben aus Kunststoff, wie etwa die Duschkabine.

Beim Vertragsabschluss ist daher darauf zu achten, was mitversichert und eventuell zusätzlich mitversichert werden sollte. Außerdem sollten Verbraucher den Namen Glasbruch-Versicherung wörtlich nehmen. Versichert ist der Bruch – für schlichte Kratzer und Kantenabbrüche gibt es kein Geld.