Keine Krankenversicherung – was tun?

Über 100.000 Menschen haben in Deutschland keine Krankenversicherung und das, obwohl eine Krankenversicherungspflicht besteht. Wie es läuft, wenn Sie wieder in die Krankenversicherung eintreten wollen, nachdem Sie für längere Zeit raus waren, lesen Sie in diesem Artikel!

In Deutschland herrscht eine Krankenversicherungspflicht, sodass jeder der in Deutschland lebt sich auch versichern muss. Entscheiden Sie sich aus Kostengründen dafür, sich eine Zeit lang nicht zu versichern, tragen Sie das Risiko alleine, eine teure Behandlung aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Zwar greift im Notfall eine akute Versicherung, die die Behandlungskosten trägt – Anschlussbehandlungen werden aber nicht übernommen.

Krankenversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden

Das größte Problem daran nicht versichert zu sein ist, dass Sie sobald Sie wieder in eine Krankenversicherung eintreten alle Beiträge nachzahlen müssen. Dieser Umstand ist der Versicherungspflicht in Deutschland geschuldet, weshalb das Austreten aus der Krankenversicherung eigentlich keinen Sinn macht: Sie kommen um die Beiträge nicht drum herum und müssen höchstwahrscheinlich auch noch Säumniszuschläge bezahlen.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit dem Versicherer eine Reduzierung der Beitragsschulden auszuhandeln. Anhand Ihrer finanziellen Situation können Beitragsschulden beispielsweise gemäßigt werden. Der ermäßigte nachzuzahlende Beitrag beträgt pro Monat dann nur noch 42,85 Euro. Falls jemand jahrelang seiner Krankenversicherungspflicht nicht nachgekommen ist, kann dieser Betrag schnell zu hohen Summen führen. Einen vollständigen Erlass der Beitragsschuld gibt es sei 2013 nicht mehr. 

Sie werden dort wieder eingeordnet, wo Sie vorher waren

Steigen sie nach einer Zeit der Nicht-Versicherung wieder in die Krankenversicherung ein, dann müssen Sie dahin zurück, wo Sie vorher waren. Waren Sie gesetzlich versichert, dann müssen Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Waren Sie privat versichert, erwartet Sie erneut ein privater Versicherungstarif.

Waren Sie noch nie krankenversichert wird anhand Ihres Berufs geschaut, in welche Versicherung Sie eingruppiert werden. Freiberufler, Selbstständige und Beamte werden dann automatisch im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert und Angestellte und alle anderen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein Notlagentarif schützt finanziell schwache Menschen

Menschen, die in die private Krankenversicherung müssen und sich den Beitrag nicht leisten können, können auf einen Notlagentarif zurückgreifen. Er liegt bei 100 bis 130 Euro im Monat und sieht eine Akutversorgung im Notfall vor. In diesem Notlagentarif dürfen Sie so lange bleiben, bis Sie Ihre Beiträge wieder zahlen können.

Sobald Sie wieder liquide sind, sollten Sie in den Basistarif wechseln. Im Notlagentarif erhalten Sie nämlich keine Weiterbehandlung nach einem Notfall und es werden keine Altersrückstellungen gebildet.

Durch den Gesetzgeber ist dafür gesorgt, dass auch jeder Arbeitslose eine Krankenversicherung hat

Sind Sie nachweislich auf Arbeitslosengeld 1 angewiesen, dann übernimmt die Agentur für Arbeit Ihre Krankenkassenbeiträge. Ihre Beiträge werden auch übernommen, wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind. Allerdings werden die Beiträge nur bis zu dem Betrag übernommen, den Sie in einer gesetzlichen Versicherung zahlen würden. Alles was darüber hinaus geht, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Bei Hartz VI, dem Arbeitslosengeld 2, trifft die gleiche Regelung zu. Allerdings liegt der Beitragssatz für Hartz VI-Empfänger deutlich niedriger (130 Euro), sodass eine private Krankenversicherung, die preislich meist über diesem Betrag liegt, unerschwinglich wird. Entscheidend bei beiden Formen des Arbeitslosengeldes ist, dass der Versicherte vorher 5 Jahre privat versichert war.

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