Private Krankenversicherung (PKV): Wann müssen Kinder mitversichert werden?

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse existiert in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Kinder keine kostenlose Familienversicherung. Familien sollten die private Krankenversicherung unter Umständen dennoch als günstige Alternative ins Auge fassen. Das betrifft insbesondere Eltern mit maximal zwei Kindern und einem hohen Einkommen.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach anderen Faktoren berechnet. Zudem sind die Leistungen der privaten Vorsorge umfangreicher und werden individuell auf die jeweiligen Versicherten zugeschnitten.

Gerade im Bereich der Sonderleistungen, wie Heilpraktikerleistungen, existieren zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung beträchtliche Unterschiede. Für Familien halten die privaten Versicherer spezielle Tarife mit besonderen Leistungen bereit. Häufig werden in solchen Familientarifen auch Beitragsermäßigungen gewährt. 

Bedingungen für die private Familienversicherung
Damit sich die ganze Familie in der privaten Krankenversicherung versichern lassen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Sind beide Eltern Selbstständige, Freiberufler oder Beamte, können sie sich ohne weiteres von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

Befinden sich die Eltern hingegen in einem Angestelltenverhältnis, so muss das jeweilige Einkommen eines Elternteils mindestens ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen (2011: 4.125,00 EUR monatlich oder 49.500 EUR  jährlich).

Müssen oder können Kinder in die PKV?
Ob die private Krankenversicherung Kinder mitversichern kann, hängt entscheidend von der Krankenversicherung der Eltern ab. Befinden sich beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, so wird auch der Nachwuchs privat versichert. Komplizierter ist es jedoch, wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung und das andere Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

In diesem Fall müssen die Kinder stets im Krankenversicherungssystem des Hauptverdieners untergebracht werden. Ist der Vater beispielsweise Hauptverdiener und Mitglied in der gesetzlichen Krankenkassen, die Mutter aber privat versichert, so kann der Nachwuchs nicht privat versichert werden, sondern muss Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden.

Das Prinzip der Familienversicherung der PKV
In den letzten Jahren ist in der privaten Krankenversicherung ein Tarifmodell ähnlich der gesetzlichen Familienversicherung entstanden: Die private Familienversicherung. Dabei handelt es sich um spezielle PKV-Tarife für Familien mit einem besonderen Leistungsumfang und relativ niedrigen Kosten. Gerade für Kinder ist ein umfassender Schutz wichtig, denn sie werden oft krank oder verletzten sich.

Entscheidend sind aber auch die finanziellen Vorteile einer privaten Familienversicherung. Viele Versicherer bieten im Familientarif Rabatte auf die Beiträge der Kinder an. Oftmals können auch spezielle Optionen für einen Selbstbehalt in Anspruch genommen werden. Eltern können beispielsweise für ihre Kinder einen Tarif ohne Selbstbehalt wählen, für sich selbst aber einen Selbstbehalt vereinbaren. Dadurch kann die Beitragslast weiter verringert werden.

Kosten für Kinder in der privaten Krankenversicherung
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse existiert in der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung. Für jedes einzelne Familienmitglied wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen. Die Kosten in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung müssen Anwärter daher eine Gesundheitsprüfung ablegen. Das gilt auch für Kinder. Ausnahmeregelungen gelten für Neugeborene. Sie können bis zu zwei Monate nach der Entbindung ohne Gesundheitsprüfung privat versichert werden.  Da Kinder in der Regel keine schweren Vorerkrankungen und ein geringes Eintrittsalter aufweisen, zahlen sie in der privaten Krankenversicherung meist nur geringe Beiträge.