Flugticket: Steuern und Gebühren zurückverlangen

Sie haben Ihr Flugticket gekauft, konnten den Flug dann aber doch nicht antreten? Das ist ärgerlich. Ein wenig Geld können Sie aber zurückbekommen: Die Steuern und Gebühren nämlich, die Sie für Ihren nicht angetretenen Flug bereits bezahlt haben.

Flugticket: Der Preis besteht aus Einzelbeträgen
Reisende, die den Flug nicht antreten, können die im Preis des Flugtickets enthaltenen Steuern und Gebühren zurückverlangen. Diese Gelder muss die Fluggesellschaft an Dritte entrichten – aber nur dann, wenn der Passagier auch wirklich mitgeflogen ist.

Allerdings müssen Sie sich selbst um diese Erstattung kümmern: Die Rückzahlung erfolgt weder automatisch, noch weisen die Fluggesellschaften direkt darauf hin, dass Sie von ihrem Flugticket einen Teil des Preises wiederbekommen können. Also werden Sie per Telefon, Brief oder E-Mail aktiv – und zwar bis zu drei Jahre nach dem gebuchten Reisetag.

Flugticket: Diese Steuern und Gebühren sind erstattungsfähig:

  • Mehrwertsteuer (Inlandsflüge)
  • Passagierengelt
  • Sicherheitsentgelt
  • Luftsicherheitsgebühr
  • bei manchen Fluggesellschaften: Kerosinzuschlag

Gerade bei billigen, nicht umbuchbaren Flugtickets machen diese Steuern und Gebühren einen großen Teil des Ticketpreises aus. Zum Beispiel bei einem Hin- und Rückflug innerhalb Deutschlands können die Steuern und Gebühren unter Umständen drei Viertel des Endpreises für das Flugticket ausmachen.

Leider erheben manche Fluggesellschaften für die Rückzahlung Bearbeitungsgebühren: Germanwings nimmt 5 Euro, Ryanair ganze 23 Euro. Bislang ist die Erstattung bei Air Berlin, Condor, LTU und der Lufthansa kostenfrei. Haben Sie also noch einen Beleg für einen nicht angetretenen Flug, dann lassen Sie sich doch gleich Ihr Geld erstatten.