Elterngeld 2026: Höhe, Anspruch und die neue Einkommensgrenze

Beim Elterngeld hat sich zuletzt einiges getan, und das nicht zugunsten gut verdienender Familien. Seit dem 1. April 2025 gilt eine deutlich niedrigere Einkommensgrenze: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über 175.000 Euro, bekommen Sie keinen Cent mehr. Gleichzeitig stehen Ihnen mit Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus drei Varianten zur Verfügung, die sich je nach Lebenssituation ganz unterschiedlich auszahlen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Elterngeld ausfällt, wie lange Sie es beziehen und worauf Sie beim Antrag achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Basiselterngeld ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens — bei kleinen Einkommen bis zu 100 Prozent. Es liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.
  • Sie beziehen Basiselterngeld bis zu zwölf Monate; gemeinsam mit dem Partner kommen zwei weitere Partnermonate hinzu — also bis zu 14 Monate.
  • ElterngeldPlus ist halb so hoch, läuft dafür doppelt so lange und lohnt sich besonders, wenn Sie nebenbei in Teilzeit arbeiten.
  • Neu seit 1. April 2025: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro im Jahr vor der Geburt entfällt der Anspruch ganz — für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
  • Den Antrag stellen Sie erst nach der Geburt. Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle höchstens drei Monate — warten Sie also nicht zu lange.
  • Elterngeld ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die das Einkommen ersetzt, das Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes wegfällt, weil Sie weniger oder gar nicht arbeiten. Wie viel Sie bekommen, hängt vor allem von Ihrem Verdienst vor der Geburt ab — und davon, welche der drei Bezugsformen Sie wählen.

So viel Elterngeld steht Ihnen zu: 65 Prozent — bei kleinem Einkommen mehr

Als Faustregel ersetzt das Basiselterngeld 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Verdienten Sie vor der Geburt wenig, fällt der Satz höher aus: Zwischen rund 1.000 und 1.200 Euro durchschnittlichem Nettoeinkommen liegt er bei 67 Prozent, zwischen 1.200 und 1.240 Euro sinkt er schrittweise auf 65 Prozent ab. Unter 1.000 Euro steigt er sogar weiter, bis zu 100 Prozent. Nach oben ist bei 1.800 Euro im Monat Schluss; den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen Sie auch dann, wenn Sie vor der Geburt gar nicht erwerbstätig waren.

Für die Berechnung zählt allerdings nicht Ihr gesamtes Gehalt: Die Elterngeldstelle berücksichtigt höchstens 2.770 Euro Nettoeinkommen im Monat. Wer mehr verdient, landet deshalb beim Höchstbetrag von 1.800 Euro und nicht darüber. Maßgeblich ist Ihr Durchschnittseinkommen der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat — bei Selbstständigen in der Regel das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Was sich für Sie mehr lohnt

Die wichtigste Weichenstellung treffen Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Bleiben Sie in den ersten Monaten ganz zu Hause, ist das Basiselterngeld meist die richtige Wahl. Wollen Sie früh wieder in Teilzeit einsteigen, spielt ElterngeldPlus seine Stärke aus: Es ist zwar nur halb so hoch, läuft dafür doppelt so lange — und Ihr Teilzeitverdienst schmälert es weniger stark. Aus einem Basismonat werden so zwei Plus-Monate.

MerkmalBasiselterngeldElterngeldPlus
Höhe pro Monat300–1.800 € (65 % des wegfallenden Nettos)150–900 € (halbes Basiselterngeld)
Bezugsdauerbis zu 12 Monate (+2 Partnermonate)doppelt so lange — ein Basismonat = zwei Plus-Monate
Ideal, wenn …Sie ganz zu Hause bleibenSie nebenher in Teilzeit arbeiten

Sie müssen sich nicht für eine Variante entscheiden: Beide lassen sich frei kombinieren. Obendrauf gibt es den Partnerschaftsbonus. Arbeiten Sie und Ihr Partner gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhält jeder von Ihnen zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Der Staat belohnt damit gezielt Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung teilen.

Wie lange Sie Elterngeld bekommen — und warum 14 Monate drin sind

Pro Kind gibt es insgesamt zwölf Monate Basiselterngeld. Teilen Sie sich die Auszeit mit Ihrem Partner und beziehen beide mindestens zwei Monate, kommen zwei Partnermonate dazu — macht 14 Monate für die Familie. Als Alleinerziehende stehen Ihnen alle 14 Monate allein zu.

Bei diesem Punkt sollten Sie genau hinschauen, denn hier hat sich für Geburten ab dem 1. April 2024 etwas verschärft: Gleichzeitig dürfen beide Eltern Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat beziehen, und das auch nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Wer früher gemeinsam mehrere Monate zu Hause bleiben wollte, muss jetzt enger planen. Ausgenommen sind besondere Lebenslagen — etwa bei Frühgeburten von mindestens sechs Wochen vor dem Termin, bei Mehrlingen oder wenn Ihr Kind oder ein Geschwisterkind eine Behinderung hat.

Die neue Einkommensgrenze: Ab 175.000 Euro gehen Sie leer aus

Die folgenreichste Änderung betrifft Gutverdiener. Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und für Alleinerziehende.

Verwechseln Sie diese Zahl nicht mit Ihrem Bruttogehalt. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt das Finanzamt; es steht in Ihrem Steuerbescheid und liegt nach Abzügen meist spürbar unter dem Brutto. Nach Berechnung des Bundesfamilienministeriums entsprechen 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei einem kinderlosen Paar einem Bruttoeinkommen von etwa 207.000 Euro. Die Grenze sank in Stufen: Bis Ende März 2024 lag sie noch bei 300.000 Euro für Paare, ab April 2024 bei 200.000 Euro, seit April 2025 bei 175.000 Euro.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag: mehr Geld bei mehr Kindern

Leben bereits Geschwister im Haushalt, kann sich Ihr Elterngeld erhöhen. Den Geschwisterbonus erhalten Sie, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren bei Ihnen leben: Dann gibt es zehn Prozent mehr, mindestens aber 75 Euro im Monat. Bekommen Sie Zwillinge oder Drillinge, zahlt die Elterngeldstelle für jedes weitere Kind pauschal 300 Euro zusätzlich — diesen Mehrlingszuschlag gibt es auch dann, wenn Sie ohnehin schon den Geschwisterbonus beziehen.

Antrag stellen: Warten Sie nicht zu lange

Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen, schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Lassen Sie sich damit nicht zu viel Zeit: Rückwirkend zahlt die Stelle nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem Ihr Antrag eingeht. Reichen Sie zu spät ein, verschenken Sie bare Monate. Stellen Sie den Antrag deshalb am besten innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt — fehlende Unterlagen wie die Geburtsbescheinigung können Sie meist nachreichen.

Steuerfrei, aber nicht folgenlos: der Progressionsvorbehalt

Auf das Elterngeld selbst zahlen Sie weder Steuern noch Sozialabgaben. Trotzdem kann es Sie am Jahresende Geld kosten, und genau diesen Punkt übersehen viele frischgebackene Eltern. Das Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz: Es bleibt zwar steuerfrei, hebt aber den Steuersatz an, mit dem Ihr übriges Einkommen versteuert wird. Verdient ein Partner während der Elternzeit weiter, kann das zu einer Steuernachzahlung führen.

Wichtig für Ihre Steuererklärung: Haben Sie im Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld bezogen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das Elterngeld tragen Sie als Einkommensersatzleistung im Hauptvordruck ein (in ELSTER unter „Sonstige Angaben und Anträge“), nicht in der Anlage N. Wenn Sie das von Anfang an einplanen, überrascht Sie die Nachzahlung nicht — und mit einer geschickten Steuerklassenwahl vor der Geburt beeinflussen Sie sogar die Höhe Ihres Elterngeldes.

Häufige Fragen zum Elterngeld

Wie viel Elterngeld bekomme ich mindestens?

Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro Basiselterngeld im Monat. Diesen Sockelbetrag erhalten Sie auch, wenn Sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren — etwa als Studierende oder Hausfrau beziehungsweise Hausmann. Bei ElterngeldPlus sind es mindestens 150 Euro.

Bekommen auch Selbstständige Elterngeld?

Ja. Als selbstständige Mutter oder selbstständiger Vater haben Sie denselben Anspruch wie Angestellte. Als Einkommensgrundlage dient in der Regel der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr vor der Geburt, den Sie über Ihren Steuerbescheid oder eine Gewinnermittlung nachweisen.

Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Sie dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Ihr Verdienst wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet. Genau hier lohnt sich ElterngeldPlus, weil es den Teilzeitverdienst milder verrechnet als das Basiselterngeld.

Ab wann sollte ich den Antrag stellen?

Am besten innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt, denn rückwirkend wird höchstens für drei Lebensmonate gezahlt. Den Antrag selbst können Sie erst nach der Geburt einreichen.

Was Sie jetzt tun sollten

Rechnen Sie noch vor der Geburt durch, welche Kombination aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zu Ihrem Alltag passt — und prüfen Sie als Gutverdiener frühzeitig, ob Sie unter der neuen 175.000-Euro-Grenze bleiben. Den amtlichen Elterngeldrechner des Familienportals nutzen Sie kostenlos; die Details zu den Neuregelungen finden Sie direkt beim Bundesfamilienministerium. Und wenn Sie ohnehin gerade planen: Klären Sie parallel, wie Sie Ihre Elternzeit beantragen, denn beides greift ineinander.

Stand: 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Auskunft Ihrer zuständigen Elterngeldstelle im Einzelfall.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und fachjournalistisch geprüft.