Reform der Pflegeversicherung: Das kommt jetzt auf uns zu

Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wurde am 17. Oktober 2007 im Bundeskabinett beschlossen. Es soll zum 01. Juli 2008 in Kraft treten. Das ändert sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung: Die Pflegebedürftigen bekommen höhere Leistungen in der ambulanten Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich in Zukunft an Pflegestützpunkte in ihrem Stadtviertel oder ihrer Gemeinde wenden. Sie erhalten einen individuellen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch einen Pflegeberater. Der Anspruch besteht ab dem 01. Januar 2009, um eine Anlaufphase für die Kassen zu ermöglichen.

Reform der Pflegeversicherungsreform

  • Pflegeversicherung: Altersverwirrte und demenziell erkrankte Menschen werden besser gestellt. Der Betreuungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt künftig bis zu 2.400 € pro Jahr statt bisher 460 €.
  • Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Engagierte werden stärker unterstützt. Erstmalig wird eine (unbezahlte) Pflegezeit für Angehörige von bis zu 6 Monaten eingeführt, um selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren.
  • Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) werden in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und – z.B. im Internet – veröffentlicht.
  • Die Sachleistungen in der ambulanten, der teil- und vollstationären Pflege werden schrittweise angehoben.
  • Pflegeversicherung: Auch das Pflegegeld wird erhöht.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
Bundesgesundheitsministeriums unter:

http://www.bmg.bund.de/cln_404/nn_600110/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegereform-start.html Übersicht: Erhöhungen der Pflegeleistungen der Pflegekassen bis zum Jahr 2012

Pflegegeld
bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe 1 205 € 215 € 225 € 235 €
Pflegestufe 2 410 € 420 € 430 € 440 €
Pflegestufe 3 665 € 675 € 685 € 700 €
Pflegesachleistung ambulant
bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe 1 384 € 420 € 440 € 450 €
Pflegestufe 2 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
Pflegestufe 3 1.432 € 1.470 € 1.510€ 1.550€
Pflegestufe 3+ Die Sachleistung für Härtefälle im ambulanten Bereich bleibt bei 1.918 € monatlich.
Pflegesachleistung stationär
bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe 1 Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen
Pflegestufe 2 1 und 2 bleiben zunächst unverändert.
Pflegestufe 3 1.432 € 1.470 € 1.510€ 1.550 €
Pflegestufe 3+ 1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €