Der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung

"Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?" Diese Frage scheint viele zu interessieren. Und was ist eigentlich besser? Eine Vorsorgevollmacht zu formulieren oder eine Patientenverfügung zu unterschreiben? Der Unterschied ist im Prinzip schnell erklärt.

Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie alle medizinischen Angelegenheiten, die Ihre Person betreffen. Sie regeln im Voraus gesundheitliche Fragen für diejenigen Fälle, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst artikulieren oder anders kundtun können. In einer Patientenverfügung legen Sie beispielsweise fest, welche Behandlungen und Therapien Sie wünschen und welche Sie grundsätzlich ablehnen. 

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob und in welchen Fällen
lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen und in welchen eben
nicht.

Eine Vorsorgevollmacht regelt rechtliche Belange und Vermögensangelegenheiten

Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie dagegen alle rechtlichen Belange und Vermögensangelegenheiten, falls Sie je einmal nicht selbst entscheidungs- oder handlungsfähig sein sollten. Sie bestimmen in der Vorsorgevollmacht einen Vertreter, der die erforderlichen Handlungen notfalls für Sie vornimmt.
Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie ihm pauschal Ihr Vertrauen aussprechen, dass er all diese Dinge schon in Ihrem Interesse regeln wird. Sie können Ihrem Vertreter aber auch Vorgaben machen und diese gegebenenfalls in der Vorsorgevollmacht festlegen.

Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?

Beides!Empfehlenswert ist es also, sowohl eine Vorsorgevollmacht, als auch eine Patientenverfügung zu formulieren, wofür es eine Vielzahl von Vorlagen gibt. Verfassen Sie die Vorsorgevollmacht schriftlich und versehen Sie sie mit Datum und Unterschrift. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob sich etwas geändert hat und unterzeichnen Sie erneut die Vorsorgevollmacht mit Datum und Unterschrift. So ist die Aktualität – auch für den Bedarfsfall – immer gewährleistet. Auch Rechtsanwälte können bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht beraten.

Zentrale Sicherung

Eine Vorsorgevollmacht kann, genauso wie eine Patientenverfügung, in zentralen Registern gegen eine Gebühr gespeichert werden. Unter anderem finden Sie ein solches Angebot bei folgenden Verbänden und Stiftungen: