Keine kostenlose Auslandskrankenversicherung über gesetzliche Krankenkasse
Bereits seit 2013 ist es gesetzlichen Krankenkassen nicht erlaubt, ihren Mitgliedern eine kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung als Zusatzleistung anzubieten. Da sich einige Betriebskrankenkassen jedoch gegen diese Entscheidung des Bundesversicherungsamts wehrten, gab es bis vor kurzem keine endgültige Rechtssicherheit. Jetzt ist die Entscheidung des Bundessozialgerichts gefallen.