Präventionsgesetz: Welche Änderungen kommen auf Verbraucher zu?

Voraussichtlich zum 1. Januar 2016 soll das im Juli 2015 vom Bundestag beschlossene Präventionsgesetz in Kraft treten. Das Gesetz aus dem Gesundheitsministerium von Hermann Gröhe (CDU) sieht mehrere Maßnahmen vor, mit denen Krankheiten vermieden werden sollen, bevor sie entstehen.

Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde in dieser Legislaturperiode nun ein weiterer Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vom Bundestag beschlossen. Zum 1. Januar 2016 soll im Zuge des sogenannten Präventionsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention) beispielsweise die Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, an Arbeitsplätzen und in Pflegeheimen gestärkt werden. Auch ist geregelt, dass der Impfschutz besser kontrolliert wird.

Präventionsgesetz plant Kontrolle des Impfschutzes

Das Präventionsgesetz sieht vor, die Zusammenarbeit zwischen Ländern, Kommunen und den Sozialversicherungsträgern zu verbessern. In einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Teilnehmer dazu auf gemeinsame Ziele einigen.

Bürgerinnen und Bürger werden die Auswirkungen des neuen Gesetzes ab dem kommenden Jahr vor allem beim Arzt spüren. Denn der Impfschutz wird künftig bei jeder Routine-Gesundheitsuntersuchung überprüft. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche und Kinder. Wer zudem seinen Nachwuchs in die Kita geben will, muss bald einen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung einreichen. Darüber hinaus ist unter anderem Folgendes vorgesehen:

  • Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen werden weiterentwickelt
  • Ärzte können Präventionsempfehlungen ausstellen
  • Mehr Geld für die gesundheitliche Selbsthilfe: zusätzliche 30 Millionen Euro, etwa für Selbsthilfegruppen
  • Pflege- und Krankenkassen müssen mehr als 500 Millionen Euro in Vorsorgemaßnahmen investieren

Präventionsgesetz als "Flickenteppich verschiedener Lobbyarbeit" bezeichnet

Obwohl das Präventionsgesetz grundsätzlich auf Zustimmung stößt, kritisieren beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen, dass die Kosten des Gesetzes nicht fair verteilt sind, obwohl Gesundheitsförderung und Prävention gesamtgesellschaftliche Ausgaben darstellen. Stattdessen kommen nur die Kranken- und Pflegekassen für die Kosten auf.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelt hingegen, dass eine Chance vertan wurde, gesundheitsfördernde Alltagswelten zu schaffen. Vielmehr stellt das Gesetz einen "Flickenteppich verschiedener Lobby-Interessen" dar, so Kordula Schulz-Asche.