Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung

Mit neuen Leitlinien zum Tarifwechsel will die private Krankenversicherung ihre Attraktivität erhöhen. Den Vorgaben des PKV-Verbands haben bereits 25 Versicherer zugestimmt. Unter anderem sollen günstigere Tarife Versicherte bereits ab 55 Jahren aktiv angeboten werden und nicht erst ab 60 Jahren.

Der Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist zwar bereits gesetzlich durch den Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Darin steht, dass Privatversicherten der Wechsel in einen günstigeren PKV-Tarif mit gleichem Leistungsumfang zusteht. Doch in der Vergangenheit standen Anbieter oft in der Kritik, den Wechsel zu erschweren. Schließlich ist dieser mit Beitragseinbußen verbunden. Nun soll damit Schluss sein, denn der Verband der Privaten Krankenversicherung hat neue Leitlinien entwickelt, die bisher 25 der 40 Mitgliederunternehmen umsetzen wollen.

Private Krankenversicherung will transparenter werden

Die neuen Tarifwechselleitlinien bestehen aus mehreren Punkten:

  1.  Anfragen zum Wechsel des Tarifs werden künftig innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet.
  2. Auch auf Beschwerden bezüglich des Tarifwechsels soll binnen 15 Arbeitstagen reagiert werden.
  3. Anbieter verpflichten sich zu einer individuellen Beratung. Dabei
    soll darüber informiert werden, ob der neue Tarif mehr oder weniger
    Leistungen bietet, wie sich der Beitrag verändert und ob eine erneute
    Gesundheitsprüfung notwendig wird.
  4. Den Privatversicherten soll durch mehrere Tarifalternativen
    möglichst viel Transparenz über die gesamte Tariflandschaft geboten
    werden. Dabei ist angedacht, neben gleichwertigen Angeboten auch solche
    abzubilden, die ein höheres und niedrigeres Leistungsniveau haben.
  5. Steigen die Beiträge an, sollen Privatversicherte ab 55 Jahren
    darauf hingewiesen werden, dass es Tarife gibt, "in denen sie bei einem
    Wechsel eine Prämienreduzierung erzielen würden", so der PKV-Verband. Die Bundesregierung sieht diese Pflicht erst ab 60 Jahren vor.

Spätestens bis zum 1. Januar 2016 sollen die Leitlinien von den privaten Krankenversicherern umgesetzt werden. Der PKV-Verband will unter anderem auf seiner Webseite darüber informieren, welche Unternehmen den Leitfaden akzeptiert haben.

Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer mit Nachteil verbunden

Neben dem Wechsel in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters
können Privatversicherte auch zu einem anderen Versicherer wechseln.
Jedoch ist dieser Schritt in der Regel mit Einbußen verbunden. Denn die
sogenannten Altersrückstellungen, die aus den eingezahlten Beiträgen
gebildet werden, um Beitragserhöhungen im Alter abzufedern, können nicht
oder nur teilweise mitgenommen werden.

Daher müssen Tarifwechsler beim
neuen Versicherungsunternehmen mit dem Aufbau von vorn beginnen, wodurch
die Beitragsersparnis wesentlich geringer ausfallen kann.