Eine europäische Patentanmeldung lohnt sich, wenn Sie in drei oder mehr Staaten Patenschutz erlangen wollen. Denn die Kosten für ein europäisches Patent sind in der Regel geringer als die Kosten für 3 nationale Patente. Ein weiterer Vorteil der europäischen Patentanmeldung gegenüber einer Vielzahl von nationalen Anmeldungen liegt im einheitlichen Prüfungsverfahren.
Die Voraussetzungen und die Formanforderungen, die das Europäische Patentübereinkommen an die Patentierbarkeit einer Erfindung stellt, sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Vorschriften des deutschen Rechts.
Die Europäische Patenanmeldung ist beim Europäischen Patentamt (EPA) in München in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Englisch oder Französisch einzureichen. In der Anmeldung muss der Anmelder alle Staaten benennen, in denen er Patentschutz für seine Erfindung begehrt. Ebenso wie das deutsche Patent wird auch das Europäische Patent nach einer materiellen Prüfung der Erfindung und einer der Prüfung vorangehenden Recherche erteilt. Anders als im deutschen Recht ist die Recherche aber obligatorisch. Innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Rechercheberichts muss der Anmelder sodann den Antrag auf Prüfung des Patents stellen, durch den das Prüfungsverfahren eingeleitet wird.