Für die Länder, die zum Schengen-Raum gehören, gilt seit 5. April 2010 der neue EU-Visa-Kodex. Das verheißt Erleichterungen für Reisende aus anderen Staaten, die für die Einreise in die Schengen-Staaten ein Visum brauchen.
EU-Visa-Kodex fasst Regelungen der Länder zusammen
Der Kodex fasst die rechtlichen Vorschriften, die bisher in den Schengen-Staaten für die Ausstellung von Visa gelten, zusammen, und legt einheitliche Regeln für die Bearbeitung eines Visumsantrages fest. Das Formular für den Antrag wird einfacher, das ganze Verfahren soll schneller und transparenter sein und die Gleichbehandlung der Antragsteller garantieren.
Dazu trägt die Neuregelung bei, dass ablehnende Entscheidungen über Visa-Anträge künftig begründet werden müssen, und dass ein Rechtsmittel möglich ist. Diese Verpflichtung gilt jedoch erst in einem Jahr, ab dem 5. April 2011.
EU-Visa-Kodex für 25 Staaten
Für insgesamt 25 Staaten gilt der neue EU-Visa-Kodex: Für die Staaten, die das sogenannte Schengener Abkommen zur Abschaffung der Personenkontrollen unterzeichnet haben: 22 EU-Länder, Norwegen, Island und die Schweiz. Das bedeutet, dass alle Stellen dieser Länder, die Visa ausstellen, ab dem 5. April dem einheitlichen Verfahren unterliegen.
Neue Gebühren für Schengen-Visa
Der EU-Visa-Kodex betrifft alle sogenannten Short-Stay-Visa (Aufenthalt bis 90 Tage) und Airport-Transit-Visa, diese Visa nennt man auch Schengen-Visa. Visa für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, zum Beispiel für ein Studium, unterliegen nationalen Bestimmungen.
Wie bisher kostet ein Visum regulär 60 Euro; neu ist, dass Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren die reduzierte Gebühr von 35 Euro zahlen – bisher fiel für sie der volle Betrag an. Außerdem sind mehr Personen als bisher ganz von der Gebührenpflicht befreit.
Allein in Deutschland wurden in 2008 fast 1.800.000 der Schengen-Visa ausgestellt, in ganz Europa sind es gut 10 Millionen.