Was Sie zum Thema Umlagen im Verein wissen sollten

Umlagen können Defizite ausgleichen, jedoch auf Kosten der Vereinsmitglieder. Was beim Erheben der Umlagen zu beachten ist erfahren Sie in diesem Artikel.

Was sind eigentlich Umlagen?
Im Prinzip sind Umlagen eine besondere Form des Mitgliedbeitrages. Sie werden, wie bereits erwähnt, erhoben, um beispielsweise Defizite im Jahresabschluss auszugleichen oder um notwendige Reparaturen oder Restaurationen durchzuführen.

Letzten Endes kann jeder Grund für eine Umlage genannt werden, der mehr Geld in die Kassen des Vereins spülen soll. Hier kommt es auch auf die Akzeptanz der Mitglieder an. Umlagen können wie auch Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages nicht einfach so erhoben werden. Das bedeutet für Vereinsmitglieder natürlich ein Stück weg mehr Sicherheit und keine Gefahr, willkürlich ständig neuen Umlagen ausgesetzt zu sein. Alles muss in der Satzung genauestens geregelt sein.

Umlagen werden durch die Satzung bestimmt
Genau wie die Möglichkeit der Beitragserhöhung muss auch die Möglichkeit der Umlage in der Satzung niedergeschrieben werden. Es müssen auch die genauen Gründe und Zwecke in der Satzung enthalten sein, wieso eine Umlage erhoben werden darf. Dies schützt Mitglieder vor der Willkürlichkeit immer wieder erhobener Umlagen. Es ist das Recht jedes Mitglieds zu erfragen, wieso genau eine Umlage nötig ist.

Umlagen können nicht nur als Geldleistungen sondern auch als Sach- und Serviceleistungen ausgegeben werden. Zum Beispiel wenn ein neues Vereinsheim gebaut bzw. renoviert werden