Die Vereinssatzung: Fassen Sie sich kurz!

Manchmal ist eine kürzere Vereinssatzung besser als ein komplizierter Wälzer. Machen Sie sich das Leben selber einfacher und entscheiden sich für Bürokratieabbau innerhalb der Satzung.

Bürokratieabbau in der Vereinssatzung
Was geht uns mehr auf die Nerven als ständige Behördengänge, weil Vater Staat alles, und damit ist auch die geringste Kleinigkeit gemeint, durchprotokolliert hat. Für alles gibt es Anweisungen und Vorschriften.

So traurig dies auch sein mag, noch trauriger ist es, dass wir uns über Bürokratie aufregen, sie jedoch nach dem gleichen Prinzip ins Vereinsleben integriert haben. Natürlich ist das keine Pauschalisierung. Viele Vereine verstehen die Satzung aber falsch. Genauer gesagt wird die Arbeitsweise falsch verstanden.

Als Verfassung unseres Vereins ist eine detaillierte Satzung selten verkehrt. Wenn jedoch jede Handlung genauestens in der Satzung niedergeschrieben ist, kann dies durchaus auch auf die Handlungsfähigkeit im Verein Auswirkungen haben.

Beispiel für die Problematik
Stellen Sie sich vor, Sie sind Vorstandsmitglied in einem Verein, der für jede Investition, möge sie auch noch so klein sein, die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt. Angenommen, Sie wollten einen gebrauchten Computer für 199 EUR anschaffen. Dann müssten Sie eine Mitgliederversammlung einberufen und über die Anschaffung abstimmen lassen.

Neben den Kosten für Porto, Druck und Zeitaufwand ist dies natürlich sehr umständlich. In diesem Falle herrscht eine strikte Überbürokratisierung.

Geben Sie bestimmten Mitgliedern gewisse Entscheidungskompetenzen
Wie das obige Beispiel zeigt, kann es für einen Verein also durchaus sinnvoll sein, bestimmten Leuten eine Vollmacht zu geben, bis zu einem gewissen Grad eigenständig Investitionsentscheidungen zu treffen. Dies muss natürlich in der Satzung geregelt sein. Daher: Bürokratieabbau in der Satzung.

Um dieses Thema zu komplettieren, sei noch hinzugefügt, dass auch Gremien oder der Vorstand im Allgemeinen genauso wie eine Einzelperson das Recht übertragen werden kann, Investitionen bis zu einer geregelten Höchstsumme zu tätigen.

Specken Sie die Satzung ab
Prüfen Sie die Vereinssatzung: Gibt es in der Organisation Ihres Vereins unsinnige Verzögerungen? Oder sogar Vorschriften, die die Handlungsfähigkeit für spontane Aktionen einschränkt?

Die erste Satzung ist ein heikles Thema
Für Vereine in der Gründungsphase kann dies nicht so gelten, wie ich die Thematik in dem Abschnitt vorher wiedergegeben habe. Es gibt ja keine Erfahrungen diesbezüglich. Die erste Satzung ist ein heikles Thema. Man sollte sich im Vorfeld genau Gedanken darüber machen, wie der Verein geführt werden soll.

Generell kann man sagen: Mehr Demokratie erfordert auch mehr Bürokratie und damit längere Entscheidungswege.

Über die Mechanismen, wie schnell eine Satzungsänderung herbeigerufen werden kann, sollte man sich auch als eine der ersten Punkte bei der Gestaltung der Vereinssatzung Gedanken machen. Eine Änderung kostet immer mehr Zeit, als wenn man sich im Vorhinein einmal kräftig Gedanken darüber gemacht hat.