Die Vereinssatzung ist ein hoch komplexes Schriftstück, das als Verfassung des Vereins angesehen werden kann. Wenn es kompliziert wird, neigt der Mensch dazu, sich Vereinfachungen auszudenken. Manchmal sind diese gut und innovativ, aber nicht erlaubt. Genau an diesem Punkt möchte ich bei der Geschäftsordnung im Verein ansetzen, weil ich immer wieder mit Differenzen zwischen der Praxis und der Theorie (in diesem Falle stellvertretend für das Gesetz) bei meiner Arbeit mit Vereinen zu tun hatte.
Es kann vorkommen, dass in der Satzung gewisse Dinge vollkommen anders geregelt sind als in der Geschäftsordnung. Oft mit der Begründung "Wir arbeiten halt lieber mit der Geschäftsordnung, als mit der Satzung". Die Geschäftsordnung ist mitunter auch dazu da, dass eine Vereinfachung im komplizierten Vereinswesen stattfinden kann. Aber hier sollte man zumindest die gröbsten Richtlinien kennen, um rechtlich sicher zu sein.
Wo kein Kläger, auch kein Richter
Außerhalb Ihres Vereines, wird es erst einmal keinen interessieren, wie Sie intern agieren. Gibt es aber einmal intern Stress mit einem Mitglieder oder einer Gruppe von Mitgliedern, sind Beschlüsse oft nichtig, weil eben die Richtlinien nicht eingehalten wurden oder in der Satzung etwas komplett anderes steht.
Was es bei Geschäftsordnungen zu beachten gibt
Auch wenn die Geschäftsordnung vieles vereinfachen kann, sie darf definitiv nicht Satzungsbestimmungen anders auslegen bzw. eine anderen Vorgehensweise beinhalten. Denn was in der Satzung steht, ist Gesetz im Verein.
Die Geschäftsordnung ist lediglich eine vereinsinterne Regelung. Für den Umgang mit Partnern, Kommunen oder der Justiz stellt die Satzung das Maß aller Dinge dar.
Die Geschäftsordnung kann des Weiteren auch keine Bestimmungen bzw. Vorgehensweisen treffen, die vom Gesetz seit jeher durch die Satzung geregelt werden muss. Die Betonung liegt hier auf MUSS. Zum Beispiel: Fragen, welche Mitglieder dem Vereinsvorstand angehören können, sind nur in der Satzung zu regeln.
Wie schon angesprochen dient die Geschäftsordnung nur der internen Kommunikation. Hier kann zum Beispiel geregelt sein, wer bei Überkapazitäten die Vereinseinrichtungen bzw. –geräte nutzen kann und welche Bedingungen dabei einzuhalten sind.
Ein großer Vorteil einer Geschäftsordnung sind für viele Vorstände die geringen bürokratischen Regelungen, die man treffen muss. Man benötigt für Beschlüsse im Gegensatz zur Satzung zum Beispiel nicht die obligatorische 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Eine Geschäftsordnung macht also durchaus Sinn. Die Satzung darf sie aber niemals ersetzen. Sie fahren besser damit, wenn Geschäftsordnungen in Ihrem Verein nicht im Konflikt mit der eigenen Vereinssatzung stehen.