In meiner Artikelreihe "Anleitung Vereinsgründung" bin ich so ausführlich wie möglich ohne komplizierte Paragraphenreiterei auf die verschiedensten Themen zur Vereinsgründung eingegangen. Unter anderem selbstverständlich auch auf die Verfassung eines Vereins: die Satzung.
Die Satzung, die unser Rechtsanwalt im Team, Herr Lothar Klatt, freundlicherweise erstellt hat, nennt man auch Minimalsatzung. Das heißt, dass die hier für Sie zum kostenlosen Download bereitstehende Vereinsatzung die gesetzlichen Minimalanforderungen an eine Satzung erfüllt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile der Vereinssatzung
Im §57 und §58 legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest, welche Aspekte unbedingt in der Satzung enthalten sein müssen. Ein Fehlen eines dieser Regelungen würde später zu einer Beanstandung der Satzung führen und die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister stoppen.
- Vereinsname
- Vereinssitz
- Vereinszweck
- Bestimmung über Beitritt und Austritt im Verein
- Welche Mitgliedsbeiträge werden zu Grunde gelegt?
- Wie wird der Vereinsvorstand gebildet?
- Form der Mitgliederversammlung und deren Voraussetzung der Einberufung
- Und zu guter Letzt die Angabe zur Vereinseintragung
Eine Satzung lebt. Es gibt nur selten Vereine, die einmal eine Satzung erstellen und diese dann ein Vereinsleben lang ohne Veränderungen Gültigkeit hat. Umso mehr Gedanken Sie sich schon vor der Gründerversammlung zu Ihrer Satzung machen, umso weniger Arbeit und Probleme werde Sie im Nachhinein damit haben.
Bei all der Sorgfalt ist es an sich aber auch gar nicht möglich, eine perfekte Satzung zu erstellen. Denn wir sind alle Mitglieder in Vereinen. Und diese sind und sollen auch lebendig sein. Vereine leben, und wir in und mit ihnen. Wie es auch ständig gesellschaftliche Veränderungen gibt, denen wir stets gegenübertreten, muss sich auch eine Verein und seine Satzung verändern um seine wirtschaftliche und soziale Flexibilität zu wahren.
Mustersatzung Verein: DOWNLOAD