Bei der Künstlersozialabgabe bleibt es auch im Jahr 2012 bei einem Abgabesatz von 3,9 Prozent.
Künstlersozialabgabe 2012: Sind Sie abgabepflichtig?
Unternehmen sind im Jahr 2012 zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie im Jahr 2012 mehrfach Künstler i. S. des KSVG beauftragt haben. In der Regel genügt es, wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als drei entsprechende Aufträge erteilt haben.
Höhe der Künstlersozialabgabe 2012
Wie hoch die Künstlersozialabgabe ist, richtet sich nach einem jährlich neu festgesetzten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe 2012 sind die im jeweiligen Jahr an Künstler und Publizisten gezahlten Honorare.
Wie im Vorjahr auch, beträgt der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe 2012 3,9 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe 2012 zahlen?
Unternehmen sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe 2012 verpflichtet, wenn sie Werbung für das eigene Unternehmen betreiben und hierzu nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen. Nach § 24 Abs. 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind im Prinzip alle Unternehmen abgabepflichtig, die Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten für Zwecke ihres Unternehmens in Anspruch nehmen.
Künstlersozialabgabe 2012: Abgabe wird kontrolliert
Bereits im Jahr 2010 hat die Künstlersozialkasse (KSK) die Suche nach abgabepflichtigen Unternehmen verschärft, die ihre Künstlersozialabgaben noch nicht gezahlt haben.
Sie müssen daher damit rechnen, dass die KSK die Suche nach nicht abgeführten Beiträgen zur Künstlersozialkasse im Jahr 2012 weiter intensivieren wird. Prüfen Sie daher, ob Sie abgabepflichtig sind, denn wer seinen Zahlungsverpflichtungen zur Künstlersozialabgabe nicht nachkommt, dem drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge und nicht unbeträchtliche Bußgelder.
Meldung der Künstlersozialabgabe 2012
Die Künstlersozialabgabe 2012 können Sie elektronisch erstellen und übermitteln. Sofern Sie Künstlersozialabgaben 2012 zu entrichten haben, können Sie Ihre Jahresmeldung bis zum 31. März über das Online-Formularcenter der Künstlersozialkasse online abgeben.