Künstlersozialkasse: Alternative zur privaten Krankenversicherung

Als selbstständiger Künstler oder Publizist können Sie sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen und zahlen nur die Hälfte Ihrer Krankenversicherungsbeiträge. Um in die KSK aufgenommen zu werden, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein und Ihr Job muss als klar künstlerische Tätigkeit nachgewiesen werden. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Für Selbstständige gilt, dass sie ihre Krankenversicherungsbeiträge normalerweise komplett alleine tragen müssen. Dass ein Arbeitgeber einen Anteil übernimmt entfällt, da es keinen Arbeitgeber gibt. Da sich der Krankenkassenbeitrag prozentual am jährlichen Arbeitseinkommen bemisst, kann dieser bei Gutverdienern mehrere hundert Euro betragen.

Versichern Sie sich als Künstler oder Publizist bei der KSK

Für Künstler gibt es die Möglichkeit den Krankenkassenbeitrag zu halbieren, indem die Hälfte – der sonst entfallende Arbeitgeberanteil –von der Künstlersozialkasse übernommen wird. Die Künstlersozialkasse ist eine Institution, die Künstlern und Publizisten ermöglicht, gesetzlich kranken-, pflege-und rentenversichert zu sein. Sie ist ein Teil der Sozialversicherung in Deutschland und unterstützt Künstler, die nur den Arbeitnehmeranteil zur Versicherung bezahlen müssen.

Um in der Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, müssen Antragssteller nachweisen, dass Sie künstlerisch tätig sind. Zu den Berufen, die eine Aufnahme in die KSK ermöglichen, zählen Journalist, Schriftsteller, Maler, Bildhauer,  Musiker und viele mehr. Nachweise müssen in Form von Rechnungen, schriftlichen Aufträgen, Artikeln, Publikationen, Ausstellungsflyern, Textbeispielen oder ähnlichem erbracht werden.

Weisen Sie Ihre Tätigkeiten nach

Das Aufnahmeverfahren in die KSK kann relativ langwierig sein und dauert in der Regel mehrere Monate. Für viele selbstständige freiberufliche Künstler, Musiker und Journalisten ermöglicht die KSK erst die Ausübung ihrer Tätigkeit, da eine private Krankenversicherung für viele unerschwinglich ist. Zudem bietet die KSK für viele Künstler die einzige Möglichkeit, sich sozial abzusichern.

Um in die KSK aufgenommen zu werden, müssen neben dem Beruf an sich einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die künstlerische Tätigkeit von vorneherein langfristig angelegt sein und der Künstler muss mehr als 3.900 Euro pro Jahr verdienen. Nur Berufsanfänger dürfen drei Jahre lang unter dieser Grenze verdienen, also alle, die sich zum ersten Mal selbstständig machen.

Trotz KSK sind Sie bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl versichert

Personen, die älter als 55 Jahre sind und in den letzten fünf Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, haben keine Chance in der KSK aufgenommen zu werden. Auch Künstler, die mehr als einen Angestellten beschäftigen, werden nicht in die KSK aufgenommen.

Wichtig zu wissen ist, dass die KSK nicht als Krankenversicherungsgesellschaft fungiert. Als Künstler ist man nach wie vor bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichert und die KSK steuert dann die Hälfte des monatlichen Beitrags hinzu. Die Rentenversicherung erfolgt bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. 

Schätzen Sie Ihren Verdienst realistisch ein

Der monatliche Beitrag, den Versicherte zahlen müssen, beruht auf Schätzungen und kann im Laufe eines Jahres korrigiert werden. Die meisten Versicherten geben ihr geschätztes Jahreseinkommen zu niedrig an, um ihre Beitragszahlungen gering zu halten. Rückwirkend werden von der KSK auch keine Beiträge nach oben korrigiert oder Geld zurückgezahlt.

Allerdings hat eine zu niedrige Schätzung Auswirkungen auf die Rente und das Krankengeld, das bei einer zu niedrigen Schätzung ebenfalls geringer ausfällt. Einzig wenn die KSK eine vorsätzliche Falschangabe vermutet, können Beiträge auch noch nachträglich aufgestockt werden.

Aus einer privaten Krankenversicherung kommen Sie nur sehr schwer wieder raus

Die meisten KSK-Versicherten sind gesetzlich versichert. Eine private Versicherung ist nur für die Personen möglich, die drei Jahre lang über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung verdient haben. Dieser Wert liegt bei 126.434,15 €, die der Künstler in drei Jahren mindestens verdient haben muss.

Zu beachten gilt es dabei, dass wer sich einmal privat versichert nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurück kann, weshalb dieser Schritt wohl überlegt werden sollte.

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