Was ein Handelsregistereintrag bringt

Der Handelsregistereintrag verschafft Ihnen ein solides Image und einen Gewinn an Seriosität, aber auch umfangreiche Pflichten. Rechnen Sie nach, ob sich ein freiwilliger Handelsregistereintrag für Sie lohnt.
Das Handeslregister (HR) ist das Verzeichnis der Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Über die eingetragenen Unternehmen liefert es Informationen, die für Geschäftspartner von Bedeutung sein können, etwa wer ein Unternehmen vertreten darf oder wer für die Verbindlichkeiten haftet. Nach § 9 Handelsgesetzbuch (HGB) darf jeder das Handelsregister und die eingetragenen Schriftstücke gebührenfrei einsehen.
Sie können für Ihr Unternehmen auch als Kleingewerbetreibender einen Handelsregistereintrag durchführen lassen. So werden Sie automatisch Kaufmann und gewinnen an Seriosität. Geschäftspartner, Kunden und Kreditgeber haben die Möglichkeit, sich im Handelsregister über Ihren Betrieb zu informieren. Das verleiht Ihrem Unternehmen ein solides Image. Viele Unternehmen machen Geschäftsbeziehung sogar vom Handelsregistereintrag abhängig.

Überlegen Sie sich den Handelsregistereintrag aber gut: Denn Sie müssen auch alle Rechte und Pflichten der Kaufleute übernehmen. Sind Sie Kaufmann, gelten für Ihre Firma die Regeln des HGB, für Kleingewerbetreibende und Freiberufler dagegen die weniger strengen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Ein Nachteil: Nach dem Handelsregistereintrag dürfen Sie Ihren Gewinn nicht mehr per simpler Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sondern sind zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, müssen also Handelsbücher führen, Inventuren und Bilanzen aufstellen (§§ 238, 240,242 HGB). Unterlassen Sie dies, können Sie sich strafbar machen, etwa, wenn Ihr Unternehmen scheitert.