Was ein Handelsregistereintrag bringt
Überlegen Sie sich den Handelsregistereintrag aber gut: Denn Sie müssen auch alle Rechte und Pflichten der Kaufleute übernehmen. Sind Sie Kaufmann, gelten für Ihre Firma die Regeln des HGB, für Kleingewerbetreibende und Freiberufler dagegen die weniger strengen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Ein Nachteil: Nach dem Handelsregistereintrag dürfen Sie Ihren Gewinn nicht mehr per simpler Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sondern sind zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, müssen also Handelsbücher führen, Inventuren und Bilanzen aufstellen (§§ 238, 240,242 HGB). Unterlassen Sie dies, können Sie sich strafbar machen, etwa, wenn Ihr Unternehmen scheitert.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: