Das Angebot an Fachkräften geht zurück
Aufgrund des demografischen Wandels nimmt die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter ab. Viele Unternehmen haben bei der Besetzung einer neuen Stelle Probleme. In den meisten Fällen haben gut qualifizierte und hoch motivierte Fachkräfte bereits eine Anstellung.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Fachkräfte grundsätzlich nicht für neue Angebote offen sind. Sie haben sich in der Vergangenheit zumeist nicht mit der Thematik eines Arbeitgeberwechsels auseinandergesetzt. In der Regel geschieht dies erst dann, wenn sie mit der Arbeitssituation bei ihrem Arbeitgeber nicht zufrieden sind.
Inzwischen haben die meisten Arbeitgeber die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz für ihre Mitarbeiter verbessert. Durch die Einführung von innovativen Arbeitszeitmodellen, attraktive Entlohnungsformen sowie neuen Arbeitsmodellen konnte in vielen Unternehmen die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht werden. Aus diesem Grund werden sich wahrscheinlich nur wenige gut qualifizierte Mitarbeiter auf eine Stellenanzeige bewerben.
Viele Bewerber besitzen nicht die benötigte Qualifikation
Das Problem Fachkräftemangel haben inzwischen viele Unternehmen erkannt. Sie müssen immer wieder feststellen, dass die Bewerber auf ihre Stellenanzeigen oft nicht die notwendigen Qualifikationen besitzen. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen in vielen Fällen schwierig, eine Stelle neu zu besetzen. Die klassischen Methoden der Personalgewinnung führen inzwischen bei der Besetzung von Stellen in der Führungsebene nur noch selten zum Erfolg. Aus diesem Grund entscheiden sich inzwischen viele Unternehmen dazu, einen externen Dienstleister mit der Suche nach geeigneten Bewerbern zu beauftragen.
Externe Personaldienstleister werden mit der Bewerbersuche beauftragt
Ein externer Dienstleister schaltet für das Unternehmen Stellenanzeigen und sucht nach geeigneten Kandidaten. Es lädt geeignete Kandidaten zu einem Vorgespräch ein und führt bei Bedarf Einstellungstests durch. Dies hat den Vorteil, dass das Unternehmen sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann und seine Mitarbeiter bei der Suche nach geeigneten Bewerbern nicht mit einbinden muss.
Zusätzlich dazu bietet die Beauftragung eines externen Personaldienstleisters dem Unternehmen den Vorteil, dass es auf Wunsch unerkannt bleibt. So kann es sich vor ungewünschten direkten Anfragen von Bewerbern im Unternehmen schützen. Die externen Personaldienstleister sind dazu verpflichtet, die Anonymität des Auftraggebers zu wahren. Der Auftraggeber selbst entscheidet, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Bewerber erfährt, für wen der Personaldienstleister tätig ist. Sofern dies vom Unternehmen gewünscht ist, wird ein Bewerber zum Beispiel erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Einstellungstests über den Arbeitgeber informiert.
Der externe Personaldienstleister übernimmt zahlreiche Aufgaben
Ein externer Personaldienstleister übernimmt für den Arbeitgeber wesentliche Aufgaben im Bereich der Personalgewinnung. Als Beispiele hierfür sind zu nennen:
- die Veröffentlichung eines Stellenangebots in geeigneten Medien
- die Herstellung eines Kontakts zu den Bewerbern
- die Sichtung und Sortierung der Bewerbungsunterlagen
- die Einladung geeigneter Bewerber zu einem Erstgespräch
- die Durchführung eines Einstellungstests, sofern dieser vom Unternehmen gewünscht ist
- das Treffen einer Vorauswahl für das Unternehmen
- der Vorschlag von geeigneten Bewerbern für ein Vorstellungsgespräch im Unternehmen
Dem externen Personaldienstleister entstehen Kosten, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Zumeist ist die Höhe des Honorars für die Personalvermittlung vom zukünftigen Gehalt des Mitarbeiters abhängig.
Der externe Personaldienstleister stellt seine Leistungen in Rechnung
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines externen Personaldienstleisters werden zum Teil von der Agentur für Arbeit übernommen. Damit dies geschieht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So ist es zum Beispiel zwingend notwendig, dass der vermittelte Bewerber einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit besitzt.
Einen solchen Gutschein erhält ein Bewerber nur dann, wenn er bereits für eine längere Zeit arbeitslos gemeldet ist. Bei berufstätigen Personen ist dies nicht der Fall. Sie müssen die Kosten einer derartigen Vermittlung gegebenenfalls selbst tragen. Im Regelfall tragen die Unternehmen die Kosten für den Personaldienstleister, sofern es sich um die Besetzung einer Führungsposition handelt.
Der Headhunter als besondere Form des Personaldienstleisters
Sofern ein Unternehmen einem besonders gut qualifizierten Mitarbeiter mit einer speziellen Ausbildung benötigt oder Positionen in der Führungsebene zu besetzen hat, ist das Angebot an geeigneten Bewerbern sehr gering. Zumeist werden sich in einem solchen Fall nur wenige geeignete Fachkräfte auf eine Stellenanzeige bewerben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in solchen Fällen, einen Headhunter mit der Bewerbersuche zu beauftragen.
Dieser Headhunter, der vom Unternehmen bezahlt wird, sucht gezielt nach geeigneten Bewerbern und spricht diese direkt an. Dabei überprüft er, ob bei geeigneten Mitarbeitern, die in einem anderen Unternehmen tätig sind, ein grundsätzliches Interesse besteht, den Arbeitgeber zu wechseln. Sofern dies der Fall ist, stellt der Headhunter die Vorteile des zukünftigen potenziellen Arbeitgebers in den Vordergrund.
Der Aufgaben eines Headhunters sind im direkten Vergleich zu den Aufgaben eines normalen Personaldienstleisters sehr umfangreich. Aus diesem Grund können die Kosten für die Vermittlung für den Arbeitgeber höher ausfallen. Nichtsdestotrotz entscheiden sich inzwischen viele Unternehmen dafür, einen Headhunter zu beauftragen. Dieser Trend wird sich unter Berücksichtigung des rückläufigen Angebots an Fachkräften zukünftig sicher verstärken