Bewerbungen an Zeitarbeitsfirmen: Was spricht dafür, was dagegen?

Häufig werden Personaldienstleister aller Art Arbeitssuchenden besonders angepriesen - obwohl die Bundesregierung ursprünglich geplant hatte, insbesondere die Leiharbeit einzudämmen. Welche Argumente für oder gegen Zeitarbeitsfirmen aller Art sprechen, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Von den reinen Zeitarbeitsfirmen, die Arbeitskräfte in zeitlich befristete Einsätze – teilweise auch mit Übernahmeoption durch den Entleiher – vermitteln, sind Personaldienstleister zu unterscheiden, die ihre Kandidaten in der Regel direkt in Unternehmen vermitteln. Das Unternehmen spart sich hierdurch den eigenen Aufwand fürs Bewerber-Management und schaltet stattdessen Spezialisten im Personalwesen zwischen, die für die Firma geeignete Kandidaten vorauswählen. Im Folgenden ist jedoch von den reinen Zeitarbeitsfirmen die Rede.

Zeitarbeit für alle Berufszweige, Personalberatungen für hoch qualifizierte Kräfte

Für Fachkräfte aller Art – egal, ob medizinisches Personal (Krankenpfleger, Altenpfleger), Handwerker, Bürokräfte, gering qualifizierte Helferstellen – sind eher die Zeitarbeitsfirmen zuständig. Personalberatungen haben sich wiederum eher auf Akademiker und andere hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte fokussiert.

Pro und Contra Zeitarbeit

Als Vorteil der Zeitarbeit ist sicherlich zu nennen, dass der Kandidat häufig in kurzer Zeit verschiedene Unternehmen kennen lernt und damit seine Flexibilität und schnelle Auffassungsgabe unter Beweis stellen kann. Allerdings reagieren viele Arbeitgeber, wenn sich der (ehemalige) Leiharbeiter auf Festanstellungen bewirbt, eher allergisch auch auf gut qualifizierte Zeitarbeitskräfte.

Das, was der Arbeitnehmer als Beweis für seine Flexibilität anführen kann, von vielen leider als Unstetigkeit und Job-Hopping abqualifiziert wird – auch wenn dies nicht der Wahrheit entspricht und der Bewerber diese Behauptung auch stichhaltig widerlegen kann.

Bezahlung bei Zeitarbeitsfirmen

Ein weiteres Problem ist natürlich vielfach die Bezahlung – manche Zeitarbeitsfirmen entlohnen gut und fair bzw. nach dem Prinzip "Equal Pay", sodass je nach Lohnsteuerklasse Nettogehälter zwischen 1.300 und 1.700 EUR erwirtschaftet werden. Manche Zeitarbeitsfirmen versuchen jedoch, die vermeintliche Not ihrer Bewerber auszunutzen (Arbeitslosigkeit, längere Berufspause aufgrund von Kindererziehungszeiten etc.).

Sie wollen dem Bewerber Stundenlöhne zwischen 6,00 und 9,00 EUR auch für hoch qualifizierte Tätigkeiten schmackhaft machen, vielfach auch ohne Fahrtkostenzuschuss und Verpflegungsmehraufwendungen. Hier gilt: Sich nicht auf diese Dumping-Löhne einlassen, sondern den Raum für immer verlassen – wenn Sie einmal anfangen untertarfilich entlohnt für eine Zeitarbeitsfirma tätig zu werden, wird der nächste Arbeitgeber versuchen, Ihren ohnehin niedrigen Stundenlohn noch weiter zu drücken.  

Für die Arbeitsagentur kann ein wichtiger Grund vorliegen, wenn Sie ein untertariflich entlohntes Arbeitsverhältnis ablehnen, sodass Sie normalerweise keine Sanktionen zu befürchten haben. Bei Menschen, die bereits auf das Job-Center angewiesen sind, sieht die Situation leider anders aus.

Manche Zeitarbeitsfirmen werben damit, dass Sie auch älteren Arbeitnehmern, die lange aus dem Beruf heraus sind usw., den Wiedereinstieg ermöglichen – auch hier sollten Sie auf die Vergütung und weitere Leistungen achten. Manche Firmen geben sich nämlich nur als besonders sozial aus, nutzen aber vermeintliche Mankos des Bewerbers als Grund für Lohn-Dumping.

Gerade höher qualifizierte Menschen nutzen Zeitarbeitsfirmen als Sprungbrett in eine neue Festanstellung – oft versuchen die Personaldienstleister dennoch, den Bewerber in der reinen Zeitarbeit unterzubringen und können sich plötzlich nicht an die im Vorstellungsgespräch getroffene Vereinbarung erinnern und streiten vehement ab, dass diese Absprache je existierte.

Probleme mit dem Entleihbetrieb 

Bei Problemen mit dem Entleiher wenden sich viele Zeitarbeitnehmer Hilfe suchend an ihren Personaldienstleister. Auch wenn die Zeitarbeitsfirmen vielfach behaupten, dass sie bei etwaigen Konflikten beide Seiten vertreten, da der Arbeitnehmer schließlich genauso ihr Kunde sei wie der Entleihbetrieb, so schlägt sich das Zeitarbeitsunternehmen doch recht schnell auf die Seite des Unternehmens, denn das steht ja auf der zahlenden Seite.

Oft versucht die Zeitarbeitsfirma dann schnell, den "unbequemen" Leiharbeiter los zu werden und hat angeblich keine passenden Folgeeinsätze im Angebot. Manchmal folgen noch Alibi-Vorstellungsgespräche bei anderen Unternehmen, die normalerweise jedoch alles andere als produktiv verlaufen.

Aufweichung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer

Während bei fest angestellten Arbeitnehmern normalerweise eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden muss, die u. a. auch von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters abhängt, sofern sich dieser nichts zuschulden kommen lässt, das eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, können Entleihbetriebe ihre Zeitarbeitskräfte von einem auf den anderen Tag frei setzen.

Dies kann auch ohne triftigen Grund geschehen und sie geben den Arbeitnehmer zurück in den Verantwortungsbereich der Zeitarbeitsfirma. Die Kündigungsfristen bei Zeitarbeitsfirmen sind je nach Arbeitsvertrag sehr unterschiedlich. Gerade, wenn der Leiharbeiter sich noch in der Probezeit befindet, kann die Zeitarbeitsfirma dem Mitarbeiter binnen einer oder zwei Wochen kündigen. 

Vorsicht, wenn Sie Ausweiskopien oder Ihre Kontodaten hinterlegen sollen

Ihre Bankverbindung wird erst benötigt, wenn ein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher begründet wird, damit Ihr Gehalt auf das richtige Konto überwiesen wird  – vorher sollten Sie Ihre Kontodaten auf keinen Fall preis geben! Analog gilt dies auch, wenn Sie bereits im Vorstellungsgespräch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses da lassen sollen, damit das Dokument auf einem Server in den USA abgelegt werden kann.

Hier geht es eher um reine Datensammlungen und nicht darum, Sie ernsthaft in ein neues Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Auch die Nennung von Referenzgebern ist eher bei Personalberatungen üblich, weniger aber bei Zeitarbeitsfirmen – auch hier geht es eher um die Sammlung von Daten bzw. Daten von anderen gut qualifizierten Kandidaten und nicht um eine seriöse Vermittlung.

Die Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses jedoch gang und gäbe – nicht nur bei Zeitarbeitsverhältnissen, auch bei Festanstellungen. Normalerweise werden die Kosten für das Führungszeugnis vom Arbeitgeber erstattet.