Mobbing im Internet: So verhalten Sie sich richtig!

Immer wieder sind Kinder – und in zunehmendem Maße auch Erwachsene – vom Cybermobbing betroffen. Einer der großen Vorteile des Internets ist es, dass eine Information eine Vielzahl von Personen erreichen kann, sei es per E-Mail oder über Social Media. Doch dieser Vorteil hat auch seine Schattenseiten. Persönlichkeitsverletzungen erreichen im Netz ein großes Publikum.

Hinzu kommt, dass man im Internet anonym kommunizieren kann. Das senkt die Hemmschwelle beim Cybermobbing. Allerdings können Beleidigungen Folgen für die Betroffenen im „wirklichen Leben“ haben.

Bezüglich der Täter kommt eine Strafbarkeit wegen Beleidigung, Verleumdung bis hin zu Stalking in Betracht. Wer jemanden online in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Nicht immer schützt die Anonymität also vor Strafe.

Folgen von Mobbing

Opfer von Cybermobbing können mit körperlichen und seelischen Beschwerden auf die Mobbingattacken reagieren. Die Palette reicht von Hilflosigkeits- und Angstgefühlen über Schlaflosigkeit und Kopfschmerzen bis hin zur Depression. Dabei kann man Cybermobbing oftmals bereits im Vorfeld vorbeugen, indem man Vorsicht bei der Preisgabe seiner Daten im Internet walten lässt.

Zum Beispiel sollte man sich gut überlegen, ob man seine persönlichen Kontaktdaten ins Internet stellt, wie etwa Name, Adresse E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc. Wer in sozialen Netzwerken kommuniziert, sollte sich genau über den Datenschutz informieren und seinen Account nur Personen zugänglich machen, die man gut kennt.

Was können Sie gegen Cybermobbing tun?

Wer Opfer einer Cybermobbing-Attacke wird, sollte überlegt reagieren. Verbal online zurückzuschlagen, verschlimmert die Situation. Als Erstes ist die Beweissicherung wichtig – also alle betreffenden Webseiten ausdrucken oder per Screenshot sichern. Zudem sollten die Betreiber der Plattformen informiert werden, damit sie das Mobbing unterbinden können.

Schließlich sollte man rechtlichen Rat einholen. Denn beim Cybermobbing steht nicht nur eine Strafbarkeit des Täters im Raum. Opfer haben auch zivilrechtliche Ansprüche. Sie können Schadensersatz und bei besonders schlimmen Mobbing-Attacken sogar Schmerzensgeld beanspruchen.

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