Mitarbeiterzeitung: So gehen Sie mit Kritik um

Die Mitarbeiterzeitung ist kein unabhängiges Medium. Deshalb tun sie sich oft schwer im Umgang mit Kritik. Wie viel Kritik ist in der Mitarbeiterzeitung erlaubt? Wie soll damit umgegangen werden?

Es ist gängige Praxis, Mitarbeiterzeitungen ausschließlich als Sprachrohr der Geschäftsleitung anzusehen. Eine solche Redaktion braucht sich mit der Frage von Kritik nicht auseinandersetzen, denn sie wird schlicht nicht zugelassen. Ich plädiere allerdings für ein offeneres, dialogorientiertes Instrument Mitarbeiterzeitung. Denn nur so kann sie langfristig zu einem guten Betriebsklima und der Herausbildung einer Corporate Identity beitragen. 

Geben Sie der Mitarbeiterzeitung ein Redaktionsstatut
Um für kritische Situationen gerüstet zu sein, braucht die Redaktion einer Mitarbeiterzeitung ein eigenes Redaktionsstatut. Es sollte die weitgehende Unabhängigkeit der Redaktionsleitung garantieren und Verfahrensregeln bzw. eine Geschäftsordnung festlegen, die den Umgang mit Kritik erleichtert.

Das Statut regelt die Arbeitsbedingungen der Redakteure. Sie sollten selbstständig arbeiten können und ausreichend Spielraum bei der Auswahl von Themen haben. Für Kritik ist genau festzulegen, welche Grenzen einzuhalten sind. So kann z. B. im Statut festgeschrieben sein, dass die Redaktion der Geschäftsleitung die Möglichkeit einräumt, auf Kritik noch in der selben Ausgabe einzugehen. So wird einerseits niemand böse Überraschungen erleben. Andererseits bleibt die Fähigkeit zu kritischen Äußerungen gewahrt.

Fassen Sie heiße Eisen auch in der Mitarbeiterzeitung an
Mitarbeiterzeitungen betreiben keinen investigativen Journalismus. Das ist mit Kritik auch nicht gemeint. Es geht darum, ein offenes, vertrauensvolles innerbetriebliches Klima zu fördern. Das gelingt dann sehr gut, wenn die Mitarbeiterzeitung ein offenes Ohr für die Sorgen der Kollegen hat. Entwickeln Sie deshalb den Mut, auch über kritische Vorgänge im Unternehmen zu berichten. Nehmen Sie dabei eine neutrale Position ein.