Lohnnachweis: Kein elektronischer Anschluss – was bedeutet das für Sie?

Bereits seit einigen Jahren müssen Sie in den DEÜV-Meldungen zur Sozialversicherung die Unfallversicherungsdaten melden. Im Gegenzug wurde versprochen, dass sich der bürokratische Ablauf erleichtert und der Lohnnachweis auf Papier nicht mehr notwendig ist. Leider hält die Unfallversicherung ihr Wort nicht, wie sich jetzt wieder zeigt.

Seit dem Jahr 2009 müssen Sie die Unfallversicherungsdaten bei jeder Entgeltmeldung an die Sozialversicherung erstatten. Da die Kommunikation der Unfallversicherungsträger in der Vergangenheit häufig nicht eindeutig formuliert war, können sich viele Lohnabrechner noch an die großen Probleme der vergangenen Jahre erinnern.

Diese werden zwar nach und nach ausgeräumt, doch zeigt sich in der Praxis, dass die Probleme der Betriebe bei den Sozialversicherungsmeldungen oft in der Unfallversicherung begründet sind.

Lohnnachweis auf dem Verschiebebahnhof

Ein Ziel der Integration der Unfallversicherung in das etablierte
Meldewesen war die Schaffung eines elektronischen Lohnnachweises. Der
bisherige Papierlohnnachweis sollte abgeschafft werden. Nachdem die
Unfallversicherung das Ziel, ab 2012 den Lohnnachweis in elektronischer
Form zu erhalten, bereits verfehlt hat und dieser auf 2014 verschoben
wurde, zieht man nun erneut die Reißleine. Es wird um weitere 2 Jahre,
also insgesamt 4 Jahre, verschoben.

Mittlerweile fragen sich immer mehr Stellen, ob das Ziel überhaupt noch erreicht wird. Denn die Datenqualität ist immer noch so schlecht, dass nachgesteuert werden muss.

Für Sie in der Lohnabrechnung heißt es weiterhin den Papiernachweis oder die Internetformulare der Unfallversicherungsträger zu nutzen.

Ein Blick zurück: Unfallversicherung – der Problembär

Ähnlich war es bei der Einführung des Datenbausteins zur Unfallversicherung (DBUV) als die Berechnung der Arbeitsstunden nicht eindeutig geklärt war. Heute soll hier der Vollarbeiterrichtwert verwendet werden. Doch gibt es hier auch immer wieder Fallkonstellationen, die von den Unfallversicherungsträgern nicht einheitlich beantwortet werden. Als Beispiel sei hier zu nennen, wie bei sozialversicherungsrechtlichen Fehlzeiten mit den Arbeitsstunden zu verfahren ist.

Aber auch die Einführung und Erweiterung der UV-Gründe für besondere Fallkonstellationen zeigt, dass auch einige Zeit nach der Einführung des Verfahrens noch erhebliche Probleme bestehen.

Ob die Unfallversicherung das elektronische Verfahren noch in den Griff bekommt, bleibt offen. Für die Lohnabrechner wäre es zu begrüßen, hier auch den Schritt in die digitale Zukunft zu machen. Allerdings muss die Unfallversicherung hier anscheinend auch einiges noch dafür tun.