Die Unfallversicherung des Vereins für Mitglieder und Aktivitäten

Die durch den Verein getragene Unfallversicherung ist für Ihre Mitglieder und Ihre Gemeinschaftsaktivitäten die verbreitetste Form der gemeinschaftlich wichtigen Gesundheitsabsicherung. Diese Unfallversicherung ist allerdings nicht kostenfrei. Teile der Mitgliedsbeiträge werden vom Verein dafür aufgewendet. Die Bedingungen und Leistungen sind zwischen Versicherer und Versichertem (Verbände oder Vereine, nicht die Einzelmitglieder) in Rahmenverträgen festgelegt.

Möglichkeiten und Pflichten zur Unfallversicherung im Verein gibt es für Sie einige. Gesetzliche und kostenfreie Rahmen gelten für gesellschaftlich sozial und ehrenamtlich tätige Gruppierungen die materiell auf sich allein gestellt sind. Der Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung kommt für Ihren Verein in Betracht, wenn in Ihrem Vereinsleben Tätigkeiten zur Anwendung kommen, die im Versicherungsrecht keine grundlegende Absicherung finden.

Für die große Masse der Mitglieder und der Aktivitäten gibt es die Pflicht-Unfallversicherung im Verein. Die einfachste und populärste Möglichkeit ist die Versicherung über Ihre Verbandsmitgliedschaft. Verbände versichern Ihre Mitgliedsvereine bei großen Versicherern. Die Rahmenverträge gelten für alle Vereine einheitlich. Der Versicherer ist spezialisiert, fachkundig und direkter Ansprechpartner.

Wenn Sie als Verein keinem übergeordneten Verband angehören und auch nicht in den Genuss einer kostenfreien gesetzlichen Unfallversicherung kommen, müssen Sie sich gemeinschaftlich individuell versichern. Am kostengünstigsten und bequemsten fahren Sie aber mit einer Verbandsmitgliedschaft. Der Verband organisiert Ihre Vereins-Unfallversicherung. Durch die Masse der zu versichernden Mitgliedsvereine bekommt der Verband ob eines Sammelvertrages obendrein Rabatte beim Versicherer. Die Kostenersparnis schlägt sich auch in den Versicherungsbeiträgen Ihres Vereins nieder.     

Die Details der Versicherungsverträge sind von Verband zu Verband und von Bundesland zu Bundesland verschieden, da sich die Angebote der verschiedenen Versicherer unterscheiden. Im Folgenden ein beispielhafter Aufbau einer Vereinbarung zwischen einem Sport-Verband und einem Versicherer:     

Bedingungen des Versicherungsschutzes der Vereins-Unfallversicherung

  1. Alle dem Verband angeschlossenen Mitglieder (Vereine, Organisationen, sonstige) genießen die Unfallversicherung. 
  2. Versichert sind alle Sportunfälle der Vereinsmitglieder auf den Wettkampf- und Übungsstätten bei vom Verein organisierten und durchgeführten Aktivitäten. Direkte Wegeunfälle (hin und zurück) sind mitversichert.
  3. Alle aktiven und passiven Mitglieder sind bei Vereinsveranstaltungen und bei vom Verein angeordneten unentgeltlichen Arbeitseinsätzen unfallversichert. Direkte Wegeunfälle (hin und zurück) sind mitversichert.
  4. Ehrenamtliche Kinder- und Jugendbegleiter sind unabhängig einer Mitgliedschaft unfallversichert, sofern Sie im Auftrag des versicherten Vereins tätig sind. Direkte Wegeunfälle (hin und zurück) sind mitversichert.
  5. Mitglieder der Mitgliedsvereine des Verbandes sind als Gastsportler der sportlichen Veranstaltungen anderer Vereine unfallversichert.
  6. Mitglieder von Motorsportvereinen sind bei Fahrveranstaltungen unfallversichert. Ausnahme: Rennveranstaltungen.
  7. Nichtmitglieder sind vom Anfang bis zum Ende einer Vereinsaktivität unfallversichert, wenn Sie selbst versichern binnen vier Wochen dem Verein beizutreten. Wegeunfälle sind nicht mitversichert.
  8. Bei vom Verein organisierten Freizeit- und Breitensportveranstaltungen sind auch die teilnehmenden Nichtmitglieder unfallversichert. Wegeunfälle sind nicht mitversichert.

Leistungen der Vereins-Unfallversicherung im berechtigten Schadenfall
Wie bei allen Versicherungen und Versicherern unterscheiden sich die materiellen und ideellen  Leistungskriterien im Detail. Die Vereinbarungen beinhalten meist die Punkte:

  • materielle Versicherungsleistungen (Invalidität, Tod, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Beihilfen)
  • Leistungsbeschreibungen für Invalidität (prozentuale Berechnungen bei körperlicher Dauereinschränkung oder Körperteilverlust)
  • Leistungserweiterungen (fakultative Versichererzugeständnisse, beispielsweise Zahn- und Brillenzuschüsse)
  • Leistungseinschränkungen (Versicherungseinschränkungen oder –ausschlüsse bei bestimmten Vereinsfunktionen, -aktivitäten oder Verletzungen oder -hergängen, individuell durch den Versicherer oder dem Versicherungsrecht zuwiderlaufend benannt) 

Beachtenswertes bei der Inanspruchnahme der Vereins-Unfallversicherung 

  1. Jeder Unfall ist vom Verletzten oder einem direkten Verantwortlichen unverzüglich dem versicherten Verein zu melden.
  2. Vom Verein ist nach Einholen der benötigten Angaben der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck einer Sport-Unfall-Schadenanzeige schnellstens an den versicherungsorganisierenden Verband zu senden. Der Verband leitet die Schadenanzeige an den Versicherer weiter.
  3. Jeder Geschädigte hat sofort, spätestens innerhalb von vier Tagen, einen Arzt aufzusuchen.
  4. Todesfälle sind innerhalb 48 Stunden dem Versicherer telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Im Todesfall muss eine von den Hinterbliebenen unterzeichnete Sport-Unfall-Schadenanzeige eingereicht werden. 
  5. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfallhergang unter Vorlage eines ärztlichen Attestes anzumelden.
  6. Verluste und Beschädigungen von Zahnprothesen, Brillen und Kontaktlinsen gelten als Sachschäden und sind nicht versichert.

Bergungskosten bei der Inanspruchnahme der Vereins-Unfallversicherung
Ersatz der Kosten für alle notwendigen gebührenpflichtigen Bergungs- und Transportkosten nach medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Anordnung gemäß der vereinbarten materiellen Versicherungsleistungen.

Als Mitglied Ihres Vereins brauchen Sie sich individuell über die Modalitäten der Absicherung keine großen Gedanken zu machen. Ein gut geführter Verein sichert Sie bei regelmäßiger Zahlung der Mitgliedsbeiträge automatisch vereins-unfallversichert ab. Erkundigen Sie sich aber trotzdem über die Details der Versicherung. Es kann nicht schaden vorher zu wissen was Sie im Schadenfall versicherungsrechtlich in Ihrer Gemeinschaft  erwartet.

Knüpfen Sie keine allzu großen Erwartungen an Gemeinschaftsversicherungen. Sie bieten keinen lebenssichernden Schutz nach einem ernsthaften Unfall mit später anhaltendem Gebrechen. Hier hilft nur eine individuelle zusätzliche Absicherung in Form einer privaten Unfallversicherung. Und die müssen Sie bereits vor einem Unfall vorweisen können. 

Lesen Sie zum Thema Unfallversicherung im Verein auch die bereits im VNR-Portal Verein erschienenen Artikel: