Verein: Die freiwillige Unfallversicherung im Ehrenamt

Eine Unfallversicherung ist besonders für die ehrenamtlich Engagierten Ihres Vereins eine der Grundlagen um beruhigten Gewissens freiwillige Gemeinschaftsarbeit leisten zu können und zu wollen. Nicht in jedem Fall ist die Gewährleistung des Versicherungsschutzes kostenfrei. Wenn Ihre Ehrenamtler versicherungsrechtlich die Voraussetzungen für eine gesetzliche, gesellschaftlich gestützte Unfallversicherung nicht erfüllen, müssen Sie als Verein etwas für Ihre Treuesten tun.

Die freiwillige Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige greift für Engagierte, die mit ihren Gemeinschaften übergeordneten Organisationen angehören. Diese Verbände sichern ihre Mitglieder zentral ab. Dadurch kommen die dort engagierten Ehrenamtler für die gesellschaftlich geförderte und kostenfreie gesetzliche Unfallversicherung nicht in Betracht. Die verbandsorganisierte Unfallversicherung sichert nicht alle ehrenamtlichen Aktivitäten ab. Eine vom Verein finanzierte freiwillige Absicherung macht für den Fall größten Sinn.

Anbieter einer freiwilligen Unfallversicherung
Die freiwillige Unfallversicherung für Ehrenamtliche (auch Ehrenamtsversicherung genannt) wird kostenpflichtig, je nach Ihrem Vereinszweck von den zuständigen Berufsgenossenschaften (BG) oder Unfallkassen (UK) angeboten. 

Wer schließt eine freiwillige Unfallversicherung ab?
Nur die infrage kommenden Ehrenamtspositionen mit ihren Tätigkeiten, die in Ihrer Vereinssatzung konkret benannt sind, können freiwillig bei einer BG oder UK versichert werden.

Erweiterter zu versichernder Personenkreis
Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) können seit November 2008 auch vom Verein beauftragte Ehrenamtsträger, die nicht in der Satzung benannt sind, freiwillig unfallversichert werden. Diese Mitglieder müssen über einen längeren Zeitraum herausgehobene Tätigkeiten wahrnehmen, die mit dem Vereinszweck zusammenhängen (leitende, planende, funktionale oder organisierende Tätigkeiten). 

Anmeldung der freiwilligen Unfallversicherung
In der Regel organisieren die übergeordneten Verbände die Regularien zur Anmeldung und Durchführung der freiwilligen Unfallversicherung in den Gemeinschaften. Auch Vereine und  Einzelpersonen können sich individuell an die betreffenden BG und UK wenden.

Versicherungsfälle

  • Unfälle während einer ehrenamtlichen Tätigkeit, in direkter Ausübung zum Vereinszweck und den Versicherungsrichtlinien.
  • Unfälle werden wie Arbeitsunfälle behandelt, direkte Wegeunfälle sind eingeschlossen.

Leistungen der freiwilligen Unfallversicherung
Der Versicherer kümmert sich im berechtigten Versicherungsfall um die medizinische, berufliche und soziale Versorgung/Rehabilitation sowie um die finanzielle Absicherung des Versicherten. Unfälle sind schnellstens der BG oder UK zu melden.

Versicherungsbeitrag
Beispielsweise zahlten Vereine im Landessportbund Brandenburg 2008 pro Ehrenamtlichen bei der zuständigen Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft einen Jahresbeitrag von 2,73 Euro.