Was versteht man unter dem Begriff Vollarbeiterrichtwert?

Der Vollarbeiterrichtwert gibt die durchschnittliche Jahresstundenzahl eines Vollzeitbeschäftigten an. So einfach sich das anhört, so komplex kann es in der Praxis sein. Unser Artikel gibt eine Einführung in das Thema.

Der Vollarbeiterrichtwert gibt die durchschnittliche Jahresstundenzahl an

In allen Bereichen unseres täglichen privaten und wirtschaftlichen Lebens will die Bürokratie stets von uns gefüttert werden. Dafür hat sie nicht nur diverse Formulare und Richtwerte erfunden, sie hat sogar eine eigene Sprache. Dieser Sprache der Bürokratie gehört auch der Begriff Vollarbeiterrichtwert an.

Gemeint sind hier nicht etwa die arbeitenden Personen in einem Unternehmen. Ein wenig hat dieser Begriff jedoch schon damit zu tun. Denn es geht hierbei um die Unfallversicherung. Die Unfallversicherung, die für jeden Arbeitnehmer als Pflichtversicherung vom Arbeitgeber bezahlt werden muss, verlangt monatlich genaue Auskünfte über fast alle Belange der Beschäftigung der Mitarbeiter. So auch über die Anzahl aller Arbeitsstunden, die ein Mitarbeiter eines Betriebes geleistet hat.

Definition von Vollzeit für die Unfallversicherung

Diese Arbeitsstunden werden normalerweise über ein Zeiterfassungssystem erfasst. Sie sind jedoch mitnichten Bestandteil der Lohnabrechnung, die auch der Unfallversicherung vorliegt. Das Problem für die Buchhaltung besteht nun darin, der Unfallversicherung zeitnah die Anzahl der gearbeiteten Arbeitsstunden für jeden Arbeitnehmer mitzuteilen, ohne die Daten des Zeiterfassungssystems der Unfallversicherung mitteilen zu müssen.

Das ginge schon aus Datenschutzgründen nicht. Aus diesem Grunde hat man eine Pauschale erfunden, den Vollarbeiterrichtwert. Dieser Wert ist die Anzahl von Arbeitsstunden, die ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr leistet. Jedenfalls aus Sicht der Unfallversicherung. Diese Zahl wird jährlich neu festgelegt und beträgt für das Jahr 2012 1600 Arbeitsstunden.

Ein Arbeitnehmer, der das ganze Jahr über in Vollzeit ununterbrochen beschäftigt worden ist, hat also für den Meldezeitraum 1. 1. 2012 bis 31.12.2012 mindestens 1600 Stunden gearbeitet. Dieser Wert erscheint dann in der Jahresmeldung, die auf elektronischem Wege an die Unfallversicherung übermittelt wird. Bis hierher gibt es bei der statistischen Erhebung und der Übermittlung der erforderlichen Werte an die Unfallversicherung kein Problem. Dieses kann erst entstehen, wenn der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist oder nicht das ganze Jahr über im Unternehmen beschäftigt wurde.

Teilbeschäftigung

Bei Teilzeitbeschäftigten ist es etwa so, dass mittels Software und Unterstützung durch den Vollarbeiterrichtwert 2012 die anrechenbaren Arbeitsstunden für die Unfallversicherung ermittelt werden müssen. Beträgt zum Beispiel in einem Unternehmen die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden und der betreffende Arbeitnehmer arbeitet 20 Stunden, ermittelt sich die Jahresarbeitszeit für diesen Arbeitnehmer folgendermaßen:

  • 20 Stunden geleistete Arbeit pro Woche
  • geteilt durch 40 Stunden reguläre Arbeitszeit pro Woche
  • mal 1600 Stunden Vollarbeiterrichtwert 2012
  • gleich 800 Stunden pro Jahr für den Teilzeitbeschäftigten

Dieser Wert wird der Unfallversicherung per elektronische Datenübermittlung mitgeteilt. Aus diesem wird der Beitrag errechnet, den der Arbeitgeber an die Unfallversicherung zu zahlen hat.

Unterbrechung der Arbeitszeit

Ist der Arbeitnehmer weniger als ein komplettes Jahr ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt, so wird nur der Beschäftigungszeitraum bei der Berechnung des Jahresarbeitspensums berücksichtigt. Arbeitet der Arbeitnehmer beispielsweise nur vom 1.1. 2012 bis 31.3. 2012 in dem Unternehmen war, errechnet sich die jährliche Arbeitszeit folgendermaßen:

  • 1600 Vollarbeiterrichtwert 2012
  • geteilt durch 12 (Vollarbeiterrichtwert pro Monat)
  • mal 3 (Anzahl der gearbeiteten Monate)
  • gleich 400 (Vollarbeiterrichtwert für die ersten 3 Monate in 2012)

Es werden in diesem Beispiel also 400 Stunden an die Unfallversicherung gemeldet.

Wenn etwa ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist und das nur in einem Teil des Jahres, dann fängt die große Rechnerei an. Dafür gibt es jedoch einschlägige EDV Programme.