Kündigung eines Azubis wegen Zuspätkommens?

Wenn ein Azubi ständig zu spät kommt, ist das wahrlich ein Ärgernis. Möglicherweise reicht aber schon ein klärendes Gespräch, um das zu ändern. Ist dies nicht der Fall, können auch arbeitsrechtliche Maßnahmen in Gang gebracht werden. Dazu gehören unter Umständen auch Abmahnung und Kündigung.

Zuspätkommen kann zur Kündigung führen
Wenn ein Azubi morgens nicht pünktlich ist, dann kann sich das zu einem größeren Problem entwickeln. Sogar eine außerordentliche Kündigung ist am Ende möglich. Allerdings sollte es so weit nicht kommen.

Für manche Auszubildende ist es ein Schritt in eine neue Welt: von der Schulbank an die Werkbank. Hier herrschen andere Sitten und in der Regel auch ein rauerer Umgangston. Und noch etwas macht manchem Azubi zu schaffen: das frühe Aufstehen. Das hat möglicherweise zu Schulzeiten auch nicht immer geklappt, aber damals hat man sich irgendwie durchgemogelt. In der Ausbildung geht das allerdings nicht mehr.

Und genau diesen Unterschied sollten Sie Ihrem Azubi klar machen, wenn er seine Ausbildungszeiten offenbar nicht sonderlich ernst nimmt. Schließlich ist er zur Teilnahme an der Ausbildung im Betrieb laut Ausbildungsvertrag verpflichtet. Weisen Sie ihn notfalls in einen Gespräch darauf hin, dass er selbst das unterschrieben hat. Und darauf, dass er für seine "Arbeit" im Betrieb eine Vergütung erhält.  

Gespräch mit Azubi führen und so Kündigung vermeiden
Ohnehin ist ein offenes Gespräch mit dem Azubi, das wichtigste Mittel, um auf die ständige Unpünktlichkeit zu reagieren. Weisen Sie darin nicht nur auf seine Pflichten hin, sondern verweisen Sie auch auf die Azubi-Kollegen, die stets pünktlich sind. Ist es dann gerecht, wenn ein einzelner sich nicht an die Ausbildungszeit hält?  

Allerdings sollte ein solches Gespräch auch die Konsequenzen andeuten, die im Negativfall möglich sind: Die Abmahnung, die zwangläufig erfolgt, wenn sich an dem Verhalten nichts ändert. Und die Kündigung als Konsequenz auf eine ignorierte Abmahnung. Es ist nur fair, wenn der Azubi weiß, dass mit der außerordentlichen Kündigung sogar zum letzten Mittel gegriffen werden kann, wenn sich die Einstellung zur Ausbildung in keiner Weise bessert.