Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer, aber….
Bis auf die Vorschrift, dass die Raumtemperatur der Arbeitsstätte nicht gesundheitsschädlich sein darf, wird Ihnen als Arbeitgeber vom Gesetz keine Vorschrift gemacht.
An besonders heißen Tagen ist es trotzdem ratsam, den Arbeitnehmern entgegen zu kommen. Sie könnten zum Beispiel die Arbeitszeit nach vorne verlegen. Zum Beispiel von 7 bis 16 Uhr. So reduziert sich die Arbeit in der Hitze automatisch. Häufig lassen Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter auch Überstunden während der heißen Zeit abbummeln.
Fast so viel Freude wie das Wort „Hitzefrei“ in der Schule löst das spontane Verteilen von Eis oder kalten Getränken bei den Mitarbeitern aus. Oder Sie verteilen Ventilatoren, so weht wenigstens ein kleines Lüftchen in der Hitze.
Arbeitnehmer können kein Hitzefrei einfordern, aber…
Eigeninitiative ergreifen. Für Sie als Arbeitnehmer empfiehlt es sich an besonders heißen Tagen luftige, helle Kleidung zu tragen. Oft lockern Arbeitgeber im Hochsommer die Bekleidungsvorschriften: Sie können also unter Umständen auch mal in Flip Flops ins Büro kommen.
Außerdem sollten Sie den Tag über viel Wasser trinken und keine schweren Mahlzeiten essen, das hält ihren Kreislauf bei der Hitze auf Trab.
Twitter macht Umfrage zum Thema Hitze im Büro
Twitterer haben sich mit dem Kein-Hitzefrei-Phänomen abgefunden und zwitschern stattdessen fröhlich Ihre Mittel gegen die Hitze im Büro. Da wären zum Beispiel Lösungen wie „alle Fenster auf“, „Coolpads auf die Füße“, „Eiswasser in den Mülleimer und Füße rein“, „Ein T-Shirt zum Wechseln, das vorher im Eisfach deponiert wird“ und „2 Eispausen täglich“.
Sie sehen: Auch ohne Hitzefrei kann man im Büro durch den Sommer kommen.
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