Fahrverbot durch Umweltzonen – 60% der Nutzfahrzeuge sind betroffen

Keine Plakette – Fahrverbot
Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge in den Schadstoffklassen eins und zwei auf sämtlichen Straßen des Gebiets – immerhin 16.000 Quadratkilometer – mit der Ausnahme von Autobahnen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes fallen im gesamten Bundesgebiet 35,8% der Nutzfahrzeuge unter die Schadstoffklasse eins und würden damit keine Plakette erhalten. Über den Großteil von Fuhrparken in Ballungsgebieten wird praktisch ein Fahrverbot verhängt.
Machbar inwiefern
Die "Machbarkeitsstudie: Regionale Luftreinhalteplanung" soll zum 01. Januar 2008 umgesetzt werden, so wünschen es die nordrhein-westfälischen Ministerien für Umwelt und Verkehr und der Regionalverband Ruhr (RVR). Leider haben sie die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht gründlich durchdacht. 60% der im Ruhrgebiet zugelassenen Nutzfahrzeuge fallen unter Schadstoffklasse eins (34%) oder zwei (26,6%), so die Zahlen den Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). In anderen Ballungsgebieten ist das Fahrverbot in Umweltzonen nur für Schadstoffklasse eins (bundesweit: 35,8% der Nutzfahrzeuge, 17,2% der Pkw) geplant.
Was Sie jetzt tun sollten
Da Nutzfahrzeuge von der Einrichtung der Umweltzonen überproportional betroffen sind, müssen sie jetzt ein paar Maßnahmen treffen:
  • Fahrzeuge austauschen oder, wenn möglich, umrüsten. Auch wenn Ihr Unternehmenssitz in einem Ballungsgebiet mit weniger strengen Regeln als dem Ruhrgebiet liegt, wird trotzdem rund ein Drittel Ihrer Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen sein.
  • Prüfen Sie jetzt, welche Fahrzeuge genau betroffen sind. Bei älteren Fahrzeugscheinen und -briefen finden Sie die Angaben in Feld eins (Fahrzeugart und -aufbau) an Stelle fünf und sechs. Neuere Dokumente listen die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil eins, Feld 14.1.
  • Loten Sie mit der Firmenleitung und dem Controlling die Spielräume Anschafffungs- und Nachrüstkosten aus. Budgetieren Sie die Neuinvestitionen.
  • Wenn Ihr Unternehmen mehrere Stadorte hat, verlegen Sie ältere Fahrzeuge aus den Ballungsräumen mit Umweltzonen in ländliche Gebiete

Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie den Bestimmungen entgegentreten wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

  • Sie können sich an Ihre Industrie- und Handelskammer wenden
  • Sprechen Sie andere Verbände und Interessengemeinschaften an.
  • Wenden Sie sich an Ihren Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Letztendlich entscheiden die Kommunen! Machen Sie den Bürgermeister auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufmerksam.