Externer Sachverstand – Wie Sie unternehmensfremde Experten einbinden

Ein modernes Unternehmen kann nicht alle Bereiche durch eigene Mitarbeiter abdecken. Für spezielle Aufträge und Aufgabenbereiche wird vermehrt externer Sachverstand eingesetzt, z. B. Berater, Sachverständige, IT-Experten und Informatiker. Externer Sachverstand ist oft sinnvoller, kompetenter und preiswerter als eigenes Personal. Folgende Bereiche sollten Sie dazu unter die Lupe nehmen:
  • Arbeitsschutz und -sicherheit
  • Datenschutz
  • EDV und Telekommunikation
  • Finanzen und Steuern
  • Motivation und Fortbildung der Mitarbeiter

Arbeitsschutz und -sicherheit

Möchten Sie die Vorschriften zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen betriebsspezifisch umsetzen? Hier ist ein externer Berater hilfreich. Nach § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG hat hier der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Datenschutz

Möchten Sie Fragen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen klären und umsetzen? Dafür ist externer Sachverstand von einem Datenschutzexperten sinnvoll. Dieser kann für das Unternehmen auch ein betriebliches Datenschutz- und Datensicherheitshandbuch (§ 9 BDSG) erstellen.

EDV und Telekommunikation

Möchten Sie ein neues EDV-System in Ihrem Betrieb einführen? Zuerst ist zu klären, welches EDV-System für Ihr Unternehmen geeignet ist und wie es sich finanzieren lässt. Hier ist der Rat eines Informatikers bzw. EDV-Fachmanns hilfreich. Vor der Einführung einer Regelung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) ist mit dem Betriebsrat zu verhandeln.

Finanzen und Steuern

Wollen Sie ein modernes Leistungs-Lohn-System vereinbaren? Angesichts der Komplexität des Themas ist externer Sachverstand durch einen Berater hierbei unverzichtbar. Außerdem ist das Mitbestimmungsrecht der Belegschaft zu beachten.

Das heutige Steuerrecht ist so kompliziert wie nie zuvor. Kaum ein Unternehmer schafft es, sich regelmäßig über alle Änderungen des Steuerrechts zu informieren. Ein Steuerberater zahlt sich an dieser Stelle immer aus.

Motivation und Fortbildung der Mitarbeiter

Möchten Sie für Ihr Personal eine Regelung über flexible Arbeitszeiten treffen? Aufgrund der Komplexität zeitgenössischer Arbeitszeitsysteme können Unternehmer diese Aufgabe häufig nur mit externem Sachverstand bewältigen.

Externer Sachverstand von Beratern und Sachverständigen

Sachverständige sind Experten, die dem Unternehmer die fachlichen und/oder rechtlichen Kenntnisse vermitteln. Sie können auch Schlussfolgerungen aus einem Sachverhalt ziehen, damit der Unternehmer seine Aufgaben und Pflichten sachgerecht erfüllen kann. Berater sind externe Unterstützer, z. B. bei Betriebsänderungen oder der Einführung von neuer Software.

Wollen Sie eine neue Branchensoftware in Ihrem Unternehmen einführen, mit der alle Vorgänge im Hause bearbeitet werden sollen? Hier ist externer Sachverstand eines Beraters empfehlenswert, der die Projektplanung übernimmt und Sie vorab durch Demonstrationen am Testsystem über den künftigen Einsatz der Software informiert. Mitunter wird die neue Software die Art und Weise der Bearbeitung von Vorgängen mehr oder weniger stark verändern.