Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind in einem Unternehmen ein wichtiges Thema. Es hängt nicht zuletzt die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter davon ab. Es gibt viele Gefahren in einem Betrieb. Wo Menschen arbeiten, passieren auch hin und wieder Fehler und Unachtsamkeiten. Diese gilt es zu erkennen und auszumerzen.
Beachten Sie dabei bitte, dass der Arbeitsschutz von Ihnen als Arbeitgeber in drei Stufen gewährleistet sein muss:
Stufe 1: Gefahrenermittlung
Sie als Arbeitgeber müssen ermitteln, welche Gefahren für Ihre Beschäftigten in Ihrem Betrieb bestehen. Wenn Sie diese nicht selbst durchführen können, so lassen Sie die Gefährdungsbeurteilung von einem Sicherheitsbeauftragten oder Sicherheitsexperten durchführen.
Die ermittelten Gefahren müssen dabei ermittelt, beurteilt und dokumentiert werden. Überprüfen Sie ständig alle Schutzmaßnahmen, die in Ihrem Betrieb getroffen werden und wurden und passen sie diese an eventuell veränderte Bedingungen an.
Stufe 2: Ihre Mitteilungspflicht als Arbeitgeber
Sie sind verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer auf alle erforderliche Gefahren hinzuweisen und alle erforderliche Informationen zu geben. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf Gefahren und Risiken hin, die sich nicht vermeiden lassen. Klären Sie außerdem über entsprechende Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf. Das muss während der Arbeitszeit erfolgen.
Stufe 3: Ihre Handlungspflicht als Arbeitgeber
Setzen Sie alle erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzüglich um und halten Sie alle Unfallverhütungsvorschriften ein. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter geistig und körperlich in der Lage sind, diese Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten.
Außerdem ist es erforderlich, Ihre Arbeitnehmer sicherheitstechnisch zu unterweisen und zu schulen. Besonders, wenn diese an Maschinen und Anlagen arbeiten. Zusätzlich sind alle Vorschriften für Nachtarbeit und Schichtarbeit einzuhalten. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern bei Bedarf entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung. Zu Ihrer Handlungspflicht gehören des Weiteren der Nichtraucherschutz und der Gesundheitsschutz bei Bildschirmarbeit.