Arbeitsmediziner haben im Betrieb vielfältige Tätigkeiten und Pflichten. Besonders wichtig ist das Thema Prävention und Gesundheitsvorsorge. Die Gesundheitsüberwachung muss sich an den Risiken und Belastungen der Arbeitnehmer orientieren. Lesen Sie mehr im folgenden Artikel.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass sich die Arbeitnehmer auf Wunsch sich einer regelmäßigen Gesundheitsüberwachung durch die Arbeitsmediziner unterziehen können.
Für Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte wird daher eine Mindest- Präventionszeit festgelegt. Pro Kalenderjahr beträgt die mindeste Präventionszeit für Büroarbeitsplätze 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer und für alle weiteren Arbeitsplätze 1,5 Stunden pro Kalenderjahr. Bei Nachtarbeit erhöht sich die Präventionszeit um eine halbe Stunde.
Dem Arbeitsmediziner fallen innerhalb der Präventionszeit sehr wichtige Aufgaben zu. In Erster Linie steht die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Gesundheits-relevanten Fragen des Arbeitsschutzes. Dabei stehen die Gesundheitsförderung und die menschengerecht gestaltete Arbeitsplätze im Vordergrund. In diesem Bereich werden dann Pläne und Maßnahmen ausgearbeitet.
Aber auch die Beratung der Arbeitnehmer und der Sicherheitsbeauftragten, sowie sämtliche Personen die sich innerbetrieblich mit Sicherheits- und Gesundheitsfragen beschäftigen sind wesentliche Bestandteile der Tätigkeiten und Pflichten von Arbeitsmedizinern im Unternehmen.
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung und Gesundheitsvorsorge zählen die Besichtigung von Arbeitsstätten, Baustellen und externen Arbeitsstellen zu den Tätigkeiten, wobei auch die Teilnahme an Besichtigungen mit dem Arbeitsinspektorat einzubeziehen ist.
Im Vorfeld müssen durch den Arbeitsmediziner die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen ermittelt und untersucht werden. Diese Untersuchungen werden dann vom Arbeitsmediziner ausgewertet. Die laufende Überprüfung und Anpassung an die Arbeitsstättenverordnung zählt zu den Pflichten, sowie die Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.
Wesentlicher Bestandteil ist auch die Durchführung von Schutzimpfungen, die mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer in Verbindung stehen.
Die Weiterbildung der Arbeitsmediziner ist eine besondere Verpflichtung. Ständig ändern sich Vorschriften und Verordnungen. Die Arbeitsmedizin wird ständig weiterentwickelt. Es wird geforscht und es werden neue Studien veröffentlicht. Hier muss der Arbeitsmediziner ständig am Laufenden bleiben. Dies geschieht durch fachliche Seminare, Kurse und sonstige Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Arbeitsschutz.