Arbeitnehmer sollten die Entfernungskilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte korrekt angeben, denn immer öfter kontrollieren die Beamten die Angaben der Arbeitnehmer.
Entfernungskilometer berechnen
Arbeitnehmer haben nur wenige Möglichkeiten, ihre Einkommensteuerbelastung durch Werbungskosten zu drücken. Die Entfernungskilometer nutzen hingegen die meisten Arbeitnehmer.
Die Entfernungskilometer können Arbeitnehmer in ihrer Einkommensteuer steuermindernd geltend machen, indem sie für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 30 Cent für jeden Kilometer in Ansatz bringen können.
Die Entfernungskilometer sind unabhängig vom Fahrzeug
Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 30 Cent je Entfernungskilometer steuermindernd in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Unschlüssige Angaben zu den Entfernungskilometern werden seit einiger Zeit aber zunehmend mit Routenplanern vom Finanzamt kontrolliert, sodass hier zu großzügige Streckenangaben vermieden werden sollten.
Pauschale für Entfernungskilometer gilt für 220 Tage
In der Regel kann die Pauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer bei einer Fünf-Tage-Woche für 220 Tage in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Beim Ansatz der Entfernungskilometer spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den eigenen PKW oder das Rad bzw. Mofa ansetzt. Die Entfernungskilometer spielen selbst dann eine entscheidende Rolle, wenn der Arbeitnehmer zu Fuß zur Arbeit geht.
Bestimmung der Entfernungskilometer für die Einkommensteuererklärung
Zur Bestimmung der Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist auf die auf volle Kilometer abgerundete kürzeste Straßenverbindung abzustellen.
Für die Berechnung der Entfernungskilometer kommt es nicht auf das genutzte Verkehrsmittel an. Vielmehr spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer den eigenen PKW, den Zug, die S-Bahn oder das Fahrrad benutzt.
Umwege bei der Ermittlung der Entfernungskilometer
Nicht immer sind bei der Bestimmung der Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die geringsten Kilometerangaben ausschlaggebend. Vielmehr akzeptiert das Finanzamt auch Umwegstrecken – zum Beispiel über die Autobahn – wenn dies für Arbeitnehmer verkehrsgünstiger ist.
Es kann sich daher somit durchaus für Arbeitnehmer lohnen, dem Finanzamt einleuchtende Begründungen und Nachweise für die tatsächlichen Entfernungskilometer beizubringen.
Entfernungskilometer bei Mischfällen ermitteln
Wenn Arbeitnehmer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit zum Beispiel eine Fähre verwenden, so ist bei der Ermittlung der Entfernungskilometer auch diese Route für die Berechnung maßgebend.
Die Ermittlung der Entfernungskilometer hat bei diesen Mischfällen für Arbeitnehmer den Nachteil, dass die hierdurch vermiedenen Umwege in der Einkommensteuer nicht steuermindernd geltend gemacht werden können.
Der Nachteil bei der Berechnung der Entfernungskilometer ist, dass sie auch dann gilt, wenn die Strecke über einen Fluss führt und mit der Fähre zurückgelegt wird. Ähnliches gilt zum Beispiel auch bei dem häufigeren Fall des Park an Ride.
In solchen Mischfällen ist bei der Berechnung der Entfernungspauschale ebenfalls die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeit anzusetzen. Der Weg zum Bahnhof ist in steuerlicher Hinsicht daher unerheblich.
Entfernungskilometer bei Fahrgemeinschaften ansetzen
In der Streuererklärung sind die Entfernungskilometer bei Fahrgemeinschaften von jedem Arbeitnehmer entsprechend der tatsächlichen Entfernung anzusetzen. Die vom Fahrer des PKW zu tragenden Umwegstrecken zum Abholen der übrigen Arbeitnehmer bleiben demgegenüber unberücksichtigt.
Ansatz der Entfernungskilometer
Die Pauschale für die Entfernungskilometer darf in der Steuererklärung grundsätzlich für jeden Arbeitstag nur einmal angegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn Arbeitnehmer zum Beispiel mittags nach Hause fahren oder im Schichtdienst beschäftigt sind.
Sofern mehrere Dienstverhältnisse mit auseinanderliegenden Arbeitsstätten vorliegen, kommt es für den Ansatz der Entfernungskilometer darauf an, ob der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in die Wohnung zurückkehrt oder die beiden Arbeitsstätten ohne Rückkehr zur Wohnung nacheinander anfährt. Kehrt der Arbeitnehmer in die Wohnung zurück, können im Rahmen der Einkommensteuererklärung beide Entfernungskilometer angegeben werden.
Fahren Arbeitnehmer mehrere Arbeitsstätten pro Tag an, ohne in die Wohnung zurückzukehren, darf die Entfernungspauschale die Hälfte der insgesamt zurückgelegten Kilometer nicht übersteigen.